Verbraucherschützer klagen gegen iTunes DRM Fairplay
iTunes von Apple kennt ja wohl jeder, daher spar ich mir an dieser Stelle mal eine umfassende Erklärung – und iTunes Kunden kennen auch Apples verhältnismäßig recht rigides DRM, denn nicht alle Songs sind dort DRM frei über die Plus Funktion zu haben.
Dagegen klagen nun deutsche Verbraucherschützer, da sie das Apple DRM von iTunes als sehr konsumentenfeindlich einstufen, da die Weitergabe von gekaufter Musik ohne illegale Eingriffe zum Entfernen des DRM sich schon recht schwierig gestaltet. Zwar kann ein gekaufter Song auf bis zu 5 Geräten die autorisiert sein müssen wiedergegeben werden, jedoch ist das den Verbraucherschützern nicht genug, denn„Wenn ich Musik bei iTunes kaufe, muss ich darüber genauso frei verfügen können wie über eine CD“, so Gerd Billen, der Vorsitzende des vzbv (Bundesverband der Verbraucherzentralen).
Und dabei scheint man auf gar keinem so schlechten Weg zu sein, denn der vzbv erwirkte schon diesen Dezember, dass Apple eine Unterlassungserklärung unterschrieb, welche es Apple untersagte, die Nutzungsbedingungen nach eigenem Gutdünken zu Lasten der Kunden zu ändern.
Eigentlich dürfte DRM für Apple ja kein Problem sein, denn schließlich tönt Steve Jobbs stets vollmundig in jede Runde wo es Thema ist, dass Apple einer der größten Gegner von DRM Systemen sei und man stets danach strebe, dass die Musiklabels ihre „Waren“ freigeben – trotzdem koppelt man bei iTunes erworbene Titel gerne an die eigenen Produkte aus dem Hause Apple: So kann dank Fairplay, einer DRM Variante von Apple, all das was man von iTunes erworben hat nur auf Systemen abgespielt werden, auf denen Apple Software, die zum Abspielen geeignet ist, installiert werden – wer sie mobil nutzen will, braucht schon eine iPod Variante, ein iPhone oder ein Motorola Handy, welche als spezielle iTunes Handys „gebrandmarkt“ sind. Das passt irgendwie nicht in das Weltbild von Apple, welches offen propagiert wird, denn freie Musik für jedermann sieht anders aus und nicht jeder will mit QTFairUse zum Gesetzesbrecher werden, nur weil ihn das Apple DRM stört.
Und Apple dürfte dieser Sachverhalt auch bekannt sein, denn der vzbv ist nicht der Kläger der ersten Stunde, bereits andere klagten schon vor diesem dagegen, da dieses DRM System offensichtlich Kunden binde – denn wer Lieder von iTunes und andere Schmankerl nutzen will, braucht einfach irgendetwas von Apple, sei es Software oder Hardware. Viele Kritiker werfen Apple sogar vor, nur anhand dieses Konzeptes den iPod zu einem der größten Erfolge am MP3 Player Markt gemacht zu haben, obwohl Apple erst recht spät einstieg.
Was die Klage ergeben wird und ob sie ähnlich erfolgreich wie die Unterlassungserklärung sein wird, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen.
Naja. Ich kauf viel bei itunes und will mich nicht beschweren, allein weil wenn ich die Musik brenne (und das bietet mir iTunes sogar an wenn ich ein Album gekauft habe) sind diese ganzen Rechte doch eh weg oder irre ich mich? Auf jeden Fall wenn ich die gebrannte CD wieder auf den PC spiele wird sie behandelt wie jede normale andere CD. Deshalb ist mir das vollkommen egal ob die Lieder vorher DRM frei oder nicht waren. Man dem auf den PC kopieren wird dann eh alles gleich behandelt. Ob das legal ist weiß ich nicht aber nun ja. In diesem Staat ist so vieles irrsinniges Weise verboten.
Das Probem ist nur, dass nicht jeder der seine gekauften Songs diese extra brennen oder nur über Umwege genießen möchte - vor allem da andere Systeme dies bereits anbieten.
Zudem soll die Klager auf die Intensität der Kunden(zwangs)bindung, welche Apple mit Fairplay betreibt, abzielen. Im Grunde macht kein anderer Anbieter dem Käufer so rigide Vorschriften, wie er seine gekauften Songs nutzen kann wie Apple.
Varianten den Kopierschutz zu umgehen gibt es viele, aber das kann ja nicht des Rätsels Lösung sein.
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