Kann man einen abgeschlossenen Handyvertrag widerrufen?
Person A hat vor einigen Tagen einen neuen Handyvertrag abgeschlossen. A war der festen Überzeugung, dass dabei sein alter Vertrag in diesen Tagen auslaufen wird und dieser natürlich auch schon gekündigt sei. Nun hat sich herausgestellt, dass scheinbar keine Kündigung für den alten Vertrag vorliegt, sodass A nun zwei Verträge am Laufen hat.
Ist es denn möglich, dass A den neuen Vertrag widerrufen kann? Ist die Antwort hierauf allgemein gültig oder kann dies von den AGB des Vertragspartners abhängen? Ist ein Widerruf generell nur möglich, wenn der Vertrag online entstanden wäre oder ist es auch möglich einen Vertrag zu widerrufen, der im Geschäft geschlossen wurde?
Der Vertrag kann nicht widerrufen werden. Dabei ist es egal bei welchem Mobilfunkanbieter A den Vertrag abgeschlossen hat. Da der Vertrag persönlich unterschrieben worden ist greift leider kein Widerrufsrecht, das gilt nur bei Haustürgeschäften und online Verträgen. A kann nur auf die Kulanz des Anbieters hoffen was allerdings in der heutigen wirtschaftlichen Lage nichts bringt. Somit wird A 24 Monate an den Anbieter zahlen müssen.
Der abgeschlossene Vertrag wird wohl leider für A nicht mehr zu widerrufen sein. Schließlich scheint es ja so zu sein, dass der neue Anbieter keinen Grund für eine einseitige Kündigung geliefert hat, sondern A schlicht vergessen oder versäumt hat, seinen bisherigen Vertrag zu kündigen. Da wird nicht viel übrig bleiben, als eben den ersten Vertrag auszusitzen und - sofern die Konditionen beim neuen Vertrag entsprechend besser sind - eben nur noch den neuen Anschluss zu nutzen.
Der Tipp kann jetzt nur der sein, möglichst sofort dem bisherigen Anbieter zu kündigen, so dass man nicht Gefahr läuft, erneut den Vertrag um (vermutlich) ein weiters Jahr verlängert zu bekommen.
Hat A denn seinen Vertrag online abgeschlossen oder im Geschäft? Was steht denn in den AGB des Vertrags drinnen? Wurde das Handy schon genutzt? Ab wann soll der Vertrag des neuen Handys denn laufen? Und wann hat A denn den Vertrag abgeschlossen und wo (in was für eine Art von Geschäft, Drittanbieter oder direkt bei einem Telekommunikationsunternehmen?)
Ich denke nicht, dass A darauf bestehen kann, dass der Handyvertrag aufgehoben wird. Wenn es sich nun um ein Haustürgeschäft gehandelt hätte, wäre es im Nachhinein zwei Wochen lang möglich gewesen, den Vertrag noch zu widerrufen. Wenn jemand in einem Laden eines Mobilfunkanbieters einen Vertrag abschließt, sollte man aber davon ausgehen, dass der neue Kunde Möglichkeit genug hatte, das Angebot zu prüfen. Dass A offensichtlich vergessen hat, den alten Vertrag zu kündigen oder ein bisschen schusselig war, ist ja nicht der Fehler des Mobilfunkunternehmens, sondern allen von A.
A sollte nun zuerst den alten, noch bestehenden Vertrag kündigen, so dass dieser zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also vermutlich in einem Jahr, endgültig auslaufen wird. Am besten ist es, wenn A die Kündigung als Einschreiben versendet. Das ist ein zusätzliches Stück Sicherheit. Bei normalen Telefon- und Internet-Verträgen ist es ja oft möglich, gegen Zahlung einer Pauschalsumme vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Ob das bei Mobilfunkverträgen grundsätzlich auch möglich ist, weiß ich aber nicht. Vielleicht könnte sich A hierüber mal informieren und dann schauen, ob diese Summe geringer ist als die monatlichen Beiträge, die weiterhin gezahlt werden müssen.
A kann nun nur auf die Kulanz der beiden beteiligten Unternehmen hoffen. Vielleicht ist es ja möglich, dass A entweder früher aus dem alten Vertrag aussteigt oder dass der abgeschlossene Vertrag widerrufen werden kann. Große Hoffnungen auf eine dieser Möglichkeiten sollte A sich aber nicht machen. Die Wahrscheinlichkeit ist nicht besonders hoch.
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