Behandlungsvereinbarungen bei Privatpatienten/gesetzl. Vers.
Ich versuche gerade bei meinem Berichtsheft weiterzukommen, allerdings erschließt sich mir hier grade so einiges nicht wirklich. Zur Zeit beschäftige ich mich mit dem Thema: "rechtliche und vertragliche Grundlagen von Behandlungsvereinbarungen bei gesetzlich Versicherten und Privatpatienten beachten und erläutern".
Da ich jedoch auf meiner Ausbildungsstelle nicht wirklich viel mit Privat- bzw. Kassenpatienten zu tun habe (Finanzierung läuft bei uns anders) weiß ich viele Dinge nicht. So würde ich bei diesem Thema zum Beispiel näher auf die einzelnen Grundlagen des Behandlungsvertrages eingehen, erklären dass der Arzt zwar "nach bestem Wissen und Gewissen" handeln muss, jedoch nicht zum Erfolg verpflichtet ist und solche Dinge eben. Leider weiß ich nicht genau, inwiefern hierbei zwischen Privatpatient und Kassenpatient unterschieden werden sollte, rein rechtlich gesehen dürfte es da doch keine Unterschiede geben. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Vielleicht geh ich damit auch in die falsche Richtung ohne es zu bemerken?
Hallo,
ich störe mich derzeit ein wenig an dem Wort "Behandlungsvereinbarung". Ist damit jetzt der Vertrag der privat Versicherten gemeint im Gegensatz zu der gesetzlichen Versicherung durch das Sozialgesetzbuch und dessen Leistungen?
Oder aber soll wirklich nur auf eine Behandlungsvereinbarung eingegangen werden, also ein Schriftstück welches man z.B. in einer Klinik erhält, um Angaben zur Krankenversorgung zu machen?
Wenn ich das nur wüsste. Ich habe leider auch keine Ahnung, das war genau die Formulierung, die ich in meinem Berichtsheft vorgefunden habe. Wirklich schlau bin ich aber leider auch immernoch nicht daraus geworden.
Mal unabhängig von dem Wort "Behandlungsvereinbarung" kannst Du Dir denn sonst in etwa vorstellen, was hier von mir verlangt wird? In der Berufsschule bekomme ich leider nicht wirklich Auskunft dort heißt es nur "Das Berichtsheft ist der Nachweis der betrieblichen Ausbildung" und im Betrieb heißt es "Die Berufsschule ist zuständig". Leider bin ich da aber kein Einzelfall, es scheint sich doch wirklich kein Betrieb wirklich drum kümmern zu wollen.
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