Wer ist denn nun erbberechtigt?
Herr A ist vor 3 Jahren gestorben und hat zwei volljährige Nachkommen aus erster (geschiedener) Ehe hinterlassen. Ein paar Jahre vor seinem Tod hat Herr A erneut geheiratet, aber keine weiteren Kinder bekommen. Herr A hatte noch eine Schwester, Frau B, die sich bester Gesundheit erfreut. Sein Vater, Herr A Senior lebt ebenfalls noch – die Mutter Herrn A’s ist jedoch bereits vor 5 Jahren verstorben.
Da das Elternhaus Herrn A’s nun verkauft wird (Herr A Senior lebt seit geraumer Zeit in einem Altenheim weil er sich nicht mehr selbst helfen kann) entstand unter den Hinterbliebenen die Diskussion, wer denn nun was erben würde wenn Herr A Senior nun auch noch sterben würde. Makaber, ich weiß. Ganz uninteressant ist die Frage jedoch nicht wenn man sich die Umstände anschaut.
Da Herr A ja nun nicht mehr selbst erben kann weil er bereits vor Jahren verstorben ist, tritt jemand anderes an seine Stelle in der Erbfolge. Aber wer? Sind es seine beiden volljährigen Kinder? Oder die letzte Ehefrau? Oder würde sein Erbanteil sogar unter beiden Parteien aufgeteilt werden? Wer kennt sich damit aus und bringt ein wenig Licht ins Dunkel?
Soweit mir bekannt folgen auf Herrn A die aktuell Erbberechtigten. Was in dem Fall die Kinder aus erster Ehe sind, sowie seine Witwe. Also rein gesetzliche Erbfolge. Denn diese haben ja auch beim Todesfall von Herrn A vor drei Jahren geerbt.
Anders sieht es aus, wenn Herr A eventuell ein Testament hatte. Dann müssten die dortigen Wünsche des verstorbenen nun auch beim Erbfall eintreten, wenn A Senior verstirbt.
Nach einigem Hin und Her, erheblicher Recherchearbeit und unter Zuhilfenahme des BGB hat sich herausgestellt, dass hier keine gesetzliche Erbfolge eintritt weil „Tote nicht erben können“. Da Herr A bereits nicht mehr lebt wird er in der Erbfolge übersprungen und seine Nachkommen (im Gesetz liebevoll „Abkömmlinge“ genannt) treten an seine Stelle. Damit ist die Witwe des Herrn A außen vor und wird nicht berücksichtigt.
Würde Herr A Senior nun sterben, würde das hinterlassene Erbe unter der noch lebenden Tochter Frau B (50%) und den beiden Nachkommen des verstorbenen Herrn A (zu je 25%) aufgeteilt werden. Trotzdem vielen Dank an den Einen, der sich die Mühe gemacht hat zu antworten.
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