Probezeit: Nach Abmahnung darf nicht gekündigt werden
Falls ein Arbeitnehmer in der Probezeit eine Abmahnung erhält, so kann er nicht kurz darauf aus dem gleichen Grund gekündigt werden. Das gilt auch innerhalb der gesetzlichen Probezeit von 6 Monaten. Eine Kündigung ist nur aus neuen Gründen bei einer zeitlichen Nähe zu einer Abmahnung rechtens, die dargelegt werden müssen, so das BAG in Erfurt (Az AZR 6 AZR 145/07).
In diesem Fall wurde ein Mitarbeiter, der bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt war, abgemahnt, da er seine Meldepflichten nicht ordnungsgemäß wahrnahm – noch am gleichen Tag wurde ihm aus gleichem Grund gekündigt, wogegen er klagte, da laut bisheriger Rechtssprechung ein Arbeitgeber durch eine Abmahnung die Kündigung sozusagen aufschiebt um dem Arbeitnehmer eine Chance auf Besserung zu gewähren. Die Zeitarbeitsfirma berief sich jedoch darauf, dass man in der Probezeit auch ohne Angaben von Gründen kündigen könne – die Richter des BAG hielten sich an die gängige Rechtssprechung und entschieden im Sinne des klagenden Arbeitnehmers.
Muss man eine Kündigung in der Probezeit denn begründen? In meinen bisherigen Arbeitsverträgen bestand diese Klausel immer aus dem Satz "...kann während der Probezeit ohne Nennung von Gründen kündigen oder gekündigt werden". Oder ist es in diesem Fall so, dass der Arbeitnehmer eine Begründung verlangen kann, da bereits eine Abnahmung erfolgte?
Nein eine Kündigung muss in der Probezeit nicht begründet werden - jedoch wurde das hier getan: Eben der Grund der Abmahnung, was nicht zulässig ist. Ein Grund kann eigentlich nicht verlangt werden, da eben ohne Grund gekündigt werden darf.
Das betreffende Zeitarbeitsunternehmen klagt momentan wieder vor dem LAG Hamburg, wahrscheinlich um die Kündigung ohne Grund durchzudrücken.
Mmh, versteh das Problem nicht ganz... In der Probezeit kann doch sowieso einfach gekündigt werden, ohne Angabe von Gründen. Also selbst, wenn man wegen irgendeiner Sache abgemahnt hat, kann man dann doch sagen: Hey, du bist gekündigt und muss nichtmal einen Grund anführen. Alles eine Sache der Sichtweise...
Meine Mom hat heute erst ne Kündigung bekommen, obwohl die Probezeit erst im Januar vorbei ist. Manchmal habe ich das Gefühl, die brauchen mal ne Hilfkraft, suchen sich irgendwen, geeignet oder nicht, und lassen ihn dann mal die Arbeit machen, für die sich alle zu fein sind. Und irgendwann wird dann halt mal gekündigt, weil man krankgeschrieben ist oder was weiß ich. Sowas ich ne Sauerrei!
Liliara hat geschrieben:In der Probezeit kann doch sowieso einfach gekündigt werden, ohne Angabe von Gründen. Also selbst, wenn man wegen irgendeiner Sache abgemahnt hat, kann man dann doch sagen: Hey, du bist gekündigt und muss nichtmal einen Grund anführen. Alles eine Sache der Sichtweise...
Ja so ist es auch, nur das lag in diesem Fall nicht vor, zudem billigen Arbeitsgerichte Abgemahnten eine Besserungsfrist zu, auch wenn das keine Garantie auf 2 Wochen Mehrbeschäftigung ist - und Arbeitnehmer gewinnen nicht immer vor dem Arbeitsgericht (ein Mythos, der sich wohl nie aus der Welt schaffen lassen wird).
Um beim Thema zu bleiben und ums kurz zu sagen:
Abmahnung (wegen bsp. Verspätung) - kurz darauf Kündigung (wegen bsp. Verspätung) = nicht zulässig,
Abmahnung (wegen bsp. Verspätung) - kurz darauf Kündigung (ohne Gründe oder aus anderem Grund) = zulässig.
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