Betreuer / Betreuung für Süchtige
Hier in diesem Thread Raus aus den Schulden: mit fatalen Fehlern wurde ja bereits darüber gesprochen, dass Kaufsüchtige einen Betreuer bekommen sollten. Wie ist das eigentlich bei anderen Süchten? Meine Freundin, nennen wir sie mal A, hat eine Tochter B. Die Tochter B ist drogensüchtig. Sie kann keine Verantwortung mehr für ihr Handeln übernehmen. B ist 18 Jahre alt und lässt sich lieber von ihrem sogenannten Freund (C) verprügeln, weil dieser ihr die Drogen gibt.
A hat schon alles versucht. Sie war bei der Polizei, beim Rechtsanwalt, beim weißen Ring, bei Gericht usw. Sie möchte gerne, dass B einen Betreuer bekommt, damit B sich nicht selber und anderen Leuten schadet. A hat Angst, dass C sie irgendwann mal totschlägt. Auch wenn B schon volljährig ist, hat A ja immer noch im moralischen Sinne die Verantwortung für ihr Kind und sie will ihrer Tochter helfen. A hofft, dass B durch den Betreuer auch zur Vernunft gebracht wird und sie sich nicht weiter von C demütigen lässt.
Würde ein Betreuer die Sachlage ändern können? Wenn ja, wie bekommt man einen Betreuer, welche Wege muss man gehen?
Also als erstes kann ein Betreuer die Vormundschaft durch den Betreuungsbeschluss erwirken. Dann analysiert er die gesamte jetzige Situation der Tochter. Dabei ist es jetzt interessant, was im Betreuungsbeschluss vom Gericht beschlossen wurde. Wenn auch die gesundheitliche Vorsorge mit eingeschlossen wurde, stehen die Chancen für eine medizinische Behandlung sehr gut. Auf die Mutter liegt erst einmal die Hauptlast, denn sie muss dem Betreuer mitteilen wo noch Defizite vorhanden sind.
Man muss zum Sozialamt gehen und dort einen Antrag auf Betreuung stellen. Dann wird dieser Antrag geprüft und ein Mitarbeiter macht einen Hausbesuch. Die vorhandene Situation wird dann begutachte. Das dauert allerdings bis zu 8 Wochen unter Umständen. Danach kommt es dann zu einem Gespräch mit einen sogenannten Familienrichter. Nun wird ein Betreuungsbeschluss gefasst. Dort ist dann auch die Dauer der Betreuung festgelegt.
Generell sollte man unterscheiden, welche Art der Betreuung man möchte und wie diese aussehen sollte. Es gibt verschiedene Arten und Formen der Betreuung. Die meisten dürften bei Betreuung erst mal an so Geschichten denken, in denen halt irgend jemand über das Geld und der Vermögen von einem verfügt. Das ist zwar theoretisch möglich und auch richtig, nur leider wird das durch die Medien auch oftmals falsch dargestellt.
Ist der Betroffene wirklich nicht mehr zurechnungsfähig, dann muss man ihn grob gesagt an sich schon entmündigen lassen, um dem Betroffenen einen anderen Willen aufzuzwingen. Um es einfach mal krass zu sagen. Den Schritt sollte ich jeder gut überlegen. Also ob man so was seinem Angehörigem an tun mag. Und wenn es so weit ist, sollte man eher über eine dauerhafte Unterbringung nachdenken.
Generell fallen mir grob zwei Arten der Betreuung ein. Vielleicht ist die weniger bekannte auch schon ein Weg. Ich persönlich halte ihn erst mal für humaner. Was nicht heißt, dass ich den anderen Weg für absolut falsch halte.
Außer der gesetzlichen Betreuung gibt es auch noch ambulante Betreuung. Das heißt in der Regel, der Klient lebt in seiner eigenen Wohnung und es kommt regelmäßig ein Betreuer vorbei oder man trifft sich mit dem Betreuer. Vor der Betreuung wird in einem sogenannten Hilfeplan ( IBRP heißt das Ding genau) festgelegt, um was sich der Betreuer kümmern soll, beziehungsweise bei was er den Klienten unterstützen soll. Das kann zum Beispiel sein Begleitung zum Arzt oder Behörden, Unterstützung beim Haushalt ( hier nur im kleinen Rahmen) und so weiter. Allerdings hat der Betreuer erst mal keine rechtliche Handhabe. Sprich wenn der Klient halt nicht beim Arzt auftaucht, ist der Betreuer quasi machtlos. Er kann den Klienten da nicht hinprügeln. Er kann quasi nur ratend und unterstützend tätig sein. Aber der Klient hat halt quasi sein eigenes Leben noch. Der Hilfeplan wird dann in einer sogenannten Hilfeplankonferenz vorgestellt und dann genehmigt. An sich wissen die, die den Hilfeplan ausfüllen was da rein muss. Die Hilfeplankonferenz ist an sich keine große Sache. Bewilligung gibt es in der Regel für ein Jahr und dann sieht man weiter. Beim Weitersehen wird dann halt auch besprochen, was von den gesetzten Zielen erreicht wurde und was nicht.
Das war ambulantes, betreutes Einzelwohnen. Ähnliches geht auch noch in Wohngruppen. Auch hier ist nicht immer ein Betreuer auf Dauer vor Ort. Bewilligung läuft aber ähnlich ab. Das Ganze geht mittlerweile auch, wenn man mit jemanden zusammen lebt. Zum Beispiel im Elternhaus. Da kann es durchaus auch sinnvoll sein, die Angehörigen mit ein zu beziehen. Auch mal klärende und vermittelnde Gespräche. Wobei der Betreuer an sich seinen Klienten unterstützen sollte. Sprich er wird keine Forderungen der Angehörigen durch setzen. An einem Beispiel: Wenn die betreuende Person zum Beispiel Angst vor dem Besuch bei irgendwelchen Verwandten hat und der Vater, in dessen Haushalt sie lebt, sein Kind zwingen will mit dort hin zu kommen. Dann wird der Betreuer erst mal Kompromisslösungen suchen. Aber im Zweifelsfall wird er nicht das Kind zu den Verwandten schleifen, nur weil der Vater das wünscht.
Auch wenn der Betreuer einen zu nichts zwingen kann, alles wird er nicht hinnehmen. Also im genannten Beispiel mit der süchtigen Frau, wird er es nicht dulden, wenn sie in seinem Beisein Drogen spritzt. Und er wird auch eingreifen, wenn halt Gefahr besteht. Auf ein anderes Beispiel bezogen, wenn die zu betreuende Person zum Beispiel akute Suizidankündigungen macht, wird er sie auch einweisen lassen. Wie das jeder andere Mensch, wie halt Angehörige, Freunde, Ärzte etc.pp. auch machen würden/ sollten.
Die gesetzliche Betreuung sieht schon ein wenig anders aus. Da kann der Betreuer durchaus auch Einfluss nehmen und auch Druck ausüben. Wie halt die Arztbesuche. Allerdings müssen auch die Punkte klar in einem Hilfeplan geregelt sein. Sprich wenn in dem nur drin steht, dass der Betreuer für die Gesundheitsvorsorge zuständig ist, dann kann er nicht wie er lustig ist in den Finanzen rum machen.
Die Betreuung kann nicht nur beim Sozialamt beantragt werden. Die kann auch durch Ärzte, Therapeuten und Sozialdienste ( in dem Fall Sozialdienste an Kliniken) in die Wege geleitet werden. Bei uns hängt das Sozialamt da gar nicht mit drin. Die Ärzte etc. setzen sich dann an sich mit den Organisationen die in Frage kommen in Verbindung. Dann wird ein IBRP erstellt. Hilfeplankonferenz etc. Auch die Kostenfrage muss geklärt werden. Hat der Betroffene kein Einkommen oder ein geringes Einkommen, werden für ihn an sich keine Kosten fällig. Oftmals müssen aber die Eltern was zahlen. Bei der ambulanten Betreuung sind das was um die 25 Euro im Monat.
Wenn eine Betreuung ohne das der Betroffene einverstanden ist in die Wege geleitet wird, wird das auch nicht zwingend vorher geprüft. Da findet dann eine Anhörung vor Gericht statt und der Richter entscheidet. Es ist also durchaus sinnvoller, wenn der Betroffene damit einverstanden ist.
Da ich aus Österreich komme, weiß ich nun nicht genau, wie die Situation in Deutschland ist. Wie du zu einem eigenen Betreuer kommst, ist wohl doch von Land zu Land ein wenig unterschiedlich. Hier in Österreich kann man sich auch an den Psychosozialen Dienst wenden. Da wird der Mutter auch auf dem Weg zu einem Betreuer geholfen.
Wenn das aus welchen Gründen auch immer nicht klappen sollte, dann kannst du dich vielleicht auch beim Arbeitsmarktservice melden? Dort bekommt der Jugendliche dann zwar keinen eigenen Betreuer nur für sich alleine, aber es zumindest bei uns werden da auch Kurse für drogenabhängige Jugendliche angeboten.
Ich habe vor meiner Karenzzeit in einem privaten Bildungsinstitut für schwererziehbare Jugendliche gearbeitet. Wir haben auch mit dem Arbeitsmarktservice zusammen gearbeitet und da gab es eben auch ein eigenes Projekt für drogenabhängige Jugendliche.
Genau genommen hatte diese Gruppe als Ziel, drogenfrei zu werden und darin wurden sie unterstützt. Die Jugendlichen hatten so zumindest eine vertrauensvolle Anlaufstelle. Die Trainer dort waren zwar immer für mehrere Jugendliche zuständig, aber durch die gemeinsame Tätigkeit entstand bald ein Vertrauensverhältnis. Das ist dann eine sehr gute Basis, dass sich die Jugendlichen bei Problemen dann an diese Trainer gewandt haben. So konnte ihnen besser geholfen werden. Vielleicht gibt es ein ähnliches Projekt auch in der Nähe von Frau A?
Auf die Mutter liegt erst einmal die Hauptlast, denn sie muss dem Betreuer mitteilen wo noch Defizite vorhanden sind.
Wenn der Betroffene das nicht will, hat die Mutter absolut nichts zu melden. Und das geht für den Betroffenen recht einfach. Es sei denn man lässt den Betroffenen entmündigen. Angehörigen können nur mit einbezogen werden, wenn der Betroffene minderjährig ist, entmündigt ist oder er selbst es wünscht. Ohne die Absprache läuft in der Regel nichts. Die Mutter kann zwar was dazu sagen, aber Auskunft darf sie nicht bekommen, wenn der Betroffene es nicht möchte.
Den Sozialpsychiatrischen Dienst gibt es in Deutschland auch. Die sind in der Regel an die Gesundheitsämter angebunden. Die müssten auch an sich bei der Beantragung von Betreuung helfen können oder können einem zumindest sagen wo man hin muss.
Mir ist noch eingefallen, dass ich mich mal für einen Bekannten kundig gemacht habe, wegen ambulanter Betreuung. Wobei er halt vor allem ein Alkoholproblem hat. Für Suchterkrankungen gibt es da andere Anlaufstellen, als bei psychisch kranken. Dazu kann aber eventuell die Caritas Auskunft geben. Die sind hier zumindest für Suchterkrankungen zuständig. Aber wie gesagt, dass meiste wird ohne Einverständnis der Tochter nicht laufen. Aber die Mutter kann sich dort auf alle Fälle mal Hilfe suchen. Also sowohl bei der Caritas oder bei dem Sozialpsychiatrischen Dienst.
LittleSister hat geschrieben:Den Sozialpsychiatrischen Dienst gibt es in Deutschland auch. Die sind in der Regel an die Gesundheitsämter angebunden. Die müssten auch an sich bei der Beantragung von Betreuung helfen können oder können einem zumindest sagen wo man hin muss.
Die schicken die Mutter auch zum Sozialamt, denn die sind nun einmal der Ansprechpartner dafür. Hier hat die Mutter nämlich einen entscheidenden Vorteil, dass die Einwilligung der Tochter nicht unbedingt benötigt wird. Die Mutter braucht selbst nichts an Formularen Ausfüllen, denn das wird vom Mitarbeiter des Sozialamts ausgefüllt. Aber es gibt keinen Unterschied zwischen einen psychisch kranken Patienten und einen süchtigen Patienten. Wo soll der sein? Beim Betreuungsrecht wird hier nämlich kein Unterschied gemacht.
Es gibt Unterschiede in der Betreuung. Wie gesagt, bei uns sind das verschiedene Organisationen die das machen. Und ich habe absolut nie im Zusammenhang mit meiner Betreuung was mit dem Sozialamt zu tun gehabt. Nie. Die Kostenträger für Betreuung sind aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Kann sein das es bei euch über das Sozialamt läuft. Deine Aussage, dass dies überall so ist, ist aber schlichtweg falsch. Betreuung kann auch anders beantragt werden.
Und ich habe einen Fall miterlebt in dem die gesetzliche Betreuung über das Gericht veranlasst werden sollte. Auch hier war das Sozialamt mit Sicherheit nicht eingeschaltet. Und auch hier wollte der Betroffene das nicht. Der war wenn es hoch kommt zehn Minuten beim Richter, sagte er will das nicht und konnte gehen.
@LittleSister
Es gibt allerdings auch 5 unterschiedliche Arten der Betreuung und jede Art hat ihre speziellen Betreuer. Leider haben die auch andere Kostenstellen. Aber die eine Art die ich beschrieben habe, ist vom Sozialamt abhängig. Und daher ist dieses Amt auch der Anlaufpunkt dafür. Ich weiß nun leider nicht, ob die anderen Arten für Diamante auch interessant wären. Du hast ja schon eine genannt, daher fehlen noch 3 Arten.
Bisher hast du es so dargestellt, dass es nur die eine einzige Form gibt. Das es mehr Betreuungsformen etc. gibt, hatte ich auch geschrieben. Die bekanntesten dürften die von mir genannten sein. Sorry das keiner von uns in der Lage ist, via Kristallkugel zu sehen, was du nicht schreibst. Es ist für uns nicht ersichtbar, was du meinen könntest, wenn du es nicht hin schreibst. Und wie gesagt, du hast dich auf eine einzige Betreuungsform bezogen. Und so wie du es darstellt gibt es nur diese Möglichkeit. Das stimmt so aber nicht.
Ich war mal so frei und habe mich bei jemand, der beruflich mit Menschen zu tun hat, die in irgendeiner Form betreut werden, kundig zu machen, wo man gesetzliche Betreuung beantragt. Weil hier ja immer wieder behauptet wird, dass man die gesetzliche Betreuung NUR beim Sozialamt beantragen kann und das hier so rüber kommt, als sei das der einzige und der einzig richtige Weg und ich das bis heute nicht glauben konnte.
Die gesetzliche Betreuung kann bei der Betreuungsbehörde beantragt werden. Diese Stelle ist hängt zwar theoretisch weitläufig mit dem Sozialamt zusammen, aber das Sozialamt selbst wird keine gesetzliche Betreuung beantragen. Die werden einen zum Amtsgericht schicken. Sprich Betreuungsbehörde und Sozialamt haben im Endeffekt nichts miteinander zu tun.
Ich sprach auch an, dass ich gesagt habe, dass man eventuell beim Sozialpsychiatrischen Dienst Hilfe bekommen würde. Hier bekam ich die Auskunft, dass die zwar keine gesetzliche Betreuung beantragen werden, aber Auskunft darüber geben können, wo am Wohnort gesetzliche Betreuung beantragt werden kann. Also so wie ich bereits sagte, die können zumindest Auskunft geben und weiter helfen.
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