Alleinerziehend und trotzdem verheiratet bleiben?

vom 21.10.2010, 21:01 Uhr

Frau A ist mit Herrn B verheiratet. Gemeinsam haben sie ein Kind. Herr B ist vor einiger Zeit nach Deutschland gezogen. Frau A hat nun offiziell ihren Hauptwohnsitz in Österreich. Als Nebenwohnsitz hat sie nun auch die Wohnung von Herrn B in Deutschland angegeben. Wer alleinerziehend ist, bekommt doch einige Förderungen, die man sonst nicht bekommen würde. Finanziell gesehen, kann das also in manchen Fällen von Vorteil sein. Frau A meint nun, dass sie angibt, dass sie alleinerziehend ist, weil ihr Mann ja in Deutschland wohnhaft ist.

Mich würde nun interessieren, ob das überhaupt möglich ist, dass man alleinerziehend ist und trotzdem weiterhin verheiratet bleibt. Reicht eine räumliche Trennung aus oder müssten sich Frau A und Herr B scheiden lassen? Das wäre natürlich auch lächerlich, weil sie ja eigentlich keine Eheprobleme haben. Dies würde mich im übrigen sowohl für Deutschland als auch für Österreich interessieren, wenn es da einen Unterschied geben sollte. Beziehungsweise kann es sein, dass man sich in Deutschland als verheiratet ausgibt, weil Frau A hat dort ja auch ihren Nebenwohnsitz gemeldet und in Österreich lebt sie als Alleinerziehende?

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich bin jetzt nicht rechtlich bewandert in dem Thema, aber für mich ist sie Alleinerziehend, schließlich wohnt sie alleine mit Kind und nicht mit dem Partner zusammen. Der Partner kann ihr somit nicht bei der Erziehung helfen, sei es in dem er aufpasst oder generell mit hilft.

Somit steht ihr aus meiner Sicht auch alles zu was Alleinerziehenden zusteht, schließlich braucht sie die Unterstützung. Bei finanziellen Ansprüchen bin ich mir allerdings nicht so sicher, da wird mit Sicherheit das Vermögen vom Partner mit eingerechnet, egal wo der wohnt.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Bei mir ist es genau umgekehrt. Ich bin geschieden, wohne aber mit meinem Ex-Mann zusammen. Daher wird bei mir alles was er verdient dazu gerechnet. Daher bekomme ich auch keine Förderungen. Ich würde nur dann etwas bekommen, wenn er nicht mehr bei mir in der Wohnung gemeldet ist. Wohnbeihilfe, Hilfe vom Sozialamt etc.

Also würde ich schon meinen, dass sie hier in Österreich sicher Förderungen und Unterstützung bekommen würde. Bin mir jetzt aber nicht sicher, wie es ausschaut, wenn die Frau auf dem Meldezettel stehen hat, dass sie den Nebenwohnsitz in Deutschland hat.

Welchen nutzen hat es den überhaupt, dass sie den Nebenwohnsitz in Deutschland hat? In Deutschland bekommt sie sicher nichts, weil sie den Hauptwohnsitz in Österreich hat. Ich würde empfehlen, den Nebenwohnsitz einfach wieder abzumelden. So bekommt sie sicher die vollste Unterstützung. Sie kann bei den Ämtern angeben, dass sie verheiratet ist, aber sich getrennt hat. Der Beweis ist ja da, laut Meldezettel. Meistens wird aber schon gefragt, warum die Frau sich nicht scheiden lässt, bzw. wird eine Frist gelegt, bis wann sie eine Scheidungsurkunde bzw. Gerichtstermin hat.

Ist der Mann nur kurzfristig in Deutschland? oder ist es für immer? Falls ja würde ich wirklich über eine Scheidung nachdenken, ob sie jetzt zusammen sind oder nicht ob sie sich gut verstehen oder nicht, interessiert die Behörden sowieso nicht. Die benötigen nur Fakten.

» Redangel » Beiträge: 1289 » Talkpoints: 2,82 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Solange wie beide noch verheiratet sind wird er mit angerechnet. Verschweigen das man noch verheiratet ist bringt meist nicht da es in allen möglichen staatlichen Registern vermerkt ist. Das Problem ist wenn man Unterstützung beantragt wird erst mal geprüft wie viel der Ehemann verdient und ob er eine Art "Unterhalt" zahlen kann. Der Verdienst des Ehemannes wird auf jedem Fall mit angerechnet. Natürlich wird dabei die doppelte Haushaltsführung und ähnliches mit bedacht, aber wirklich als alleinerziehend gilt sie leider nicht.

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hier bin ich auch kein Experte, denke aber, dass sie sehr wohl alleinerziehend und verheiratet sein kann. Schließlich ist eine Scheidung kein einfacher formaler Akt und kann sich über Jahre hinziehen! Auch in so einem Fall wäre man ja verheiratet aber allein auf sich gestellt!

In dem Fall ist es ja auch nachweisbar so, dass sie keinen gemeinsamen Haushalt führen. Was die Unterstützungsleistung angeht, denke ich daher, dass es in der Zusammenstellung sehr wohl möglich und im vielen Fallen vermutlich sehr nötig ist, entsprechende Leistungen zu erhalten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@redangel: Die genauen Gründe für die Anmeldung zum Zweitwohnsitz kann ich nur vermuten. Ich nehme einmal an, dass sie dadurch in Deutschland irgendeine Förderung oder Unterstützung oder irgendeinen Vorteil haben werden.

Herr B wird voraussichtlich für 3 Jahre in Deutschland bleiben. Es ist also nicht für immer, aber doch für einen recht langen Zeitraum. Frau A ist noch unentschlossen, eventuell wird sie auch nach Deutschland ziehen, vielleicht bleibt sie jedoch auch in Österreich. Ich denke einmal, dass Frau A und Herr B schauen werden, welche Variante die beste wäre.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Also ich bin verheiratet und trotzdem alleinerziehend, da ich mich im Trennungsjahr befinde. Die staatlichen Unterstützungen, welche mir auf Grund der Kinder zustehen, sind nicht vom Einkommen meines Mannes abhängig. Einzig der Unterhalt, welcher für die Kinder von ihm bezahlt wird, muß angegeben werden.

Üblicherweise werden in Deutschland auch Mütter als Alleinerziehend von der Rentenkasse angesehen, wenn der Vater einer Montagetätigkeit nachgeht und eine Kur für die Mutter ansteht. Da bekommt man schneller eine Mutter-Kind-Kur genehmigt, als wenn der Vater und halt auch Partner vor Ort wohnt.

Was den Nebenwohnsitz in Deutschland angeht, so kann zwar deine Vermutung stimmen. Aber soweit mir bekannt ist, bekommt man entsprechende finanzielle Leistungen nur bei einem Hauptwohnsitz. Es sei denn man ist Auszubildender und durch die Ausbildung halt auf den Nebenwohnsitz angewiesen. Soweit jedenfalls meine Kenntnisse bei der finanziellen Unterstützung durch das Arbeitsamt während der Lehrzeit. Aber das trifft ja nun auf die Frau auch nicht zu.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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