Vermieter verbietet Katzennetz
Hallo!
Als A und B in die Wohnung von C gezogen sind, hat er die Haltung von 2 Katzen erlaubt. Damit die Stubentiger aber nicht über die Balkonbrüstung klettern oder fallen, haben A und B ein Katzennetz gekauft und auf dem Balkon einen Kratzbaum gestellt und den Balkon auch richtig schön für die Katzen eingerichtet.
C hat es nach 2 Wochen gesehen und ist völlig ausgeflippt. Er meinte, dass A und B dieses Netz sofort abmachen müssen. Das hat er nicht erlaubt und sowas darf er auch verbieten. Denn es würde einfach von unten schrecklich aussehen und das kann man einfach nicht machen.
Kann C es wirklich verbieten ein Katzennetz auf dem Balkon zu montieren? Wenn A und B das gewußt hätten, wären sie nie dort eingezogen. Der Balkon sollte ja für die Katzen sein.
Ich befürchte, C hat da recht, zumindest wenn wir davon ausgehen, dass C auf der Straße stand, als er das Netz gesehen hat!? Meines Wissens ist es so, dass man auf eine solche Art nicht das öffentliche Erscheinungsbild des Hauses verändern darf. Es gibt ja sogar Mietsblöcke, in denen nichtmal sichtbar eine Satellitenschüssel befestigt werden darf.
Mein Balkon ist auch mit Katzennetz ausgestattet. Sicherheitshalber habe ich vorher die Vermieterin gefragt. Genehmigt wurde es, weil 1. der Balkon zum Hinterhof raus ist, also nicht unter "öffentliches Bild des Hauses" fällt und ich 2. ein transparantes Netz habe.
Kann man nicht mit C nochmal sprechen und eben die transparente Variante als Kompromiss anbieten? Je nach Entfernung fällt das dann wirklich nicht mehr auf.
Ich fürchte, da haben A und B nicht die besten Karten. Ich würde auf jeden Fall empfehlen, nochmals in Ruhe und vor allem freundlichst mit dem Vermieter zu sprechen und ihm den auch von xPiax angesprochenen Kompromiss vorzuschlagen, vielleicht auch an sein Gefühl und seine Tierliebe (wenn diese vorhanden ist) zu appellieren. Letztlich kommt es halt auf seinen guten Willen an, vor allem, da auch die transparenten Katzennetze leider nicht unsichtbar sind.
Ich kann C gut verstehen. Wenn ich meine Wohnung irgendwann mal vermieten sollte, wäre ich auch nicht begeistert, wenn der Mieter irgendwelche unschönen Dinge an der Fassade anbringen würde und damit den architektonischen Gesamteindruck stören würde. Dass solche Dinge mit dem Vermieter abgesprochen werden sollten, versteht sich meiner Meinung nach von selbst. Rechtlich gesehen dürfte der Vermieter somit auf der sicheren Seite sein.
Wenn jemand gezielt nach einer Wohnung mit Balkon für die Katzen Ausschau gehalten hat, frage ich mich, warum dieser Punkt im Vorfeld nicht angesprochen wurde. Du schreibst, dass A und B die Wohnung nicht genommen hätten, wenn sie vorher gewusst hätten, dass das Katzennetz nicht gestattet ist. Wenn dieser Punkt wirklich so wichtig ist, hätten sie das Thema doch gerade vorher ansprechen müssen.
Natürlich könnten A und B sich noch einmal an den Vermieter wenden und ihn noch einmal bitten, ihr Netz montieren zu dürfen. Da der Vermieter aber sicher Gründe für seine Haltung hat, denke ich nicht, dass A und B hier etwas zu ihren Gunsten erreichen können. Am unkompliziertesten wird es wohl sein, wenn sich A und B eine andere Wohnung suchen, sofern sie unbedingt einen Balkon für ihre Tiere haben müssen.
In solch einem Fall liegt das Recht wohl leider beim Vermieter. Veränderung an der Wohnung, welche nach außen so offensichtlich sind, müssen leider immer erst vom Vermieter genehmigt werden. Der Vermieter kann natürlich auch verbieten, dass ins Mauerwerk gebohrt wird. Aus Vermietersicht ist das natürlich auch gut und richtig, aus Katzenhaltersicht ist es leider etwas blöd. Solche Dinge sollten in jedem Fall immer vor Unterzeichnung des Mietvertrages geklärt werden.
Es besteht aber in solch einem Fall die Möglichkeit, ein mobiles Netz zu verwenden, welches immer wieder abgebaut werden muss. Das ist natürlich deutlich mehr Arbeit.
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