Was muss man beim Erstellen eines Ehevertrages beachten?
Nehmen wir mal an, A und B möchten demnächst heiraten. Da A Schulden aus der Zeit vor der Beziehung hat, möchte er vermeiden, dass B dafür gerade stehen muss, wenn sie verheiratet sind. Er möchte seine Sachen da alleine geregelt bekommen.Deshalb haben A und B beschlossen, dass sie einen Ehevertrag schließen wollen, damit solche Geldsachen, die eine Ehe auch zerstören können, hieb- und stichfest geregelt sind.
Nur, wo geht man eurer Erfahrung nach am besten hin, um einen Ehevertrag auszuarbeiten und warum? Was könnt ihr A und B empfehlen? Reicht das aus, wenn man den Vertrag beim Notar aufsetzt oder sollte man besser einen Rechtsanwalt den Text aufsetzen lassen und danach erst zum Notar gehen? Welchen Rechtsanwalt bzw. Notar mit welcher Fachrichtung sollte man denn ggf. für so einen Vertrag beauftragen?
Nun ist guter Rat ja teuer. Wie viel muss man denn für die Erstellung eines Ehevertrages veranschlagen, wenn keiner das Vermögen von ein Minus vorne dran hat und das gemeinsame Einkommen gerade so fürs Schuldentilgen und zum Leben reicht? Kann der Rechtsanwalt bzw. der Notar einfach so nach Gutdünken einen Preis nennen, oder gibt es da Vorschriften?
Hallo,
ich habe das Thema zur Zeit in der Schule und hoffe dir ein wenig helfen zu können. Der Ehevertrag kann jeder Zeit nachgeholt werden, es ist also nicht nötig sich sofort entscheiden zu müssen. In dem Ehevertrag kann man dann die Güterstände festlegen, ob man gemeinsam oder getrennt wirtschaften will. Wenn man sich scheiden sollte wird beim Zugewinnsausgleich der Zugewinn geteilt und gerecht verteilt. Der Anfangsbestand wird dazu vom Endbestand abgezogen (Bei Minusbeträgen beginnt man automatisch mit der Zahl 0).
Wenn man sich entschließt diese Zugewinnsgemeinschaft auszuschließen, dann muss ein Ehevertrag beim Notar beurkundet werden. Dort kann dann festgehalten werden, ob man sich für die Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft entschließt. Bei einer Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt, was wahrscheinlich die Beste Lösung für dein Beispiel wäre. Das würde dazu führen, dass jeder sein Vermögen selbst verwalten und die Ehegatten nicht gegenseitig für Schulden haften würden. Bei einer Gütertrennung ist es nötig, dass die Ehegatten ihr Vermögen in einem Vermögensverzeichnis aufführen. Ebenfalls müssen Neuanschaffungen im ergänzten Nachtragsverzeichnis festgehalten werden. Es kann sich also als sehr aufwendig erweisen, im Fall einer Scheidung wäre es dann aber umso leichter.
Meist wird die Gütertrennung vereinbart, wenn ein Ehegatte vermögender ist und damit eine Teilnahme am Vermögenszuwachs verhindern will. So wie in deinem Beispiel, wenn ein Partner viele Schulden hat. Außerdem werden viele Eheverträge mit Gütertrennung aufgesetzt, wenn einer der beiden Ehegatten einen Gewerbebetrieb führen. So wird das Vermögen durch den Haftungsausschluss vor dem Zugriff der Unternehmensgläubiger geschützt.
Eine Gütertrennung, die man vom Notar beurkunden lässt, hätte zur Folge dass jeder Ehegatte sein Vermögen selbst verantwortlich und selbstständig verwalten muss und unabhängig vom Ehepartner über das Vermögen verfügen kann.
Liebe Grüße
Guck mal auf diese Seite: www.advoprax.de. Dort findest du einige Informationen zum Thema Ehevertrag. Da die Informationen unter der Kategorie Ehe- und Familienrecht zu finden sind, denke ich, daß man sich in einem solchen Fall an einen Anwalt wenden sollte, der sich genau damit auskennt.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-144285.html
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