Fehlende Türen im Flur bzw. Küchentür

vom 21.12.2009, 17:07 Uhr

A und B sind Mieter einer Wohnung. Beim Einzug im diesen Jahr haben A und B gesehen, dass im Flur mal zwei Türen waren, die jedoch nicht mehr vorhanden sind. A und B haben hohe Decken, so dass die Heizkosten daher schon etwas höher sind. Nun ist der Winter dieses Jahr recht kalt und es zieht durch den Flur.

Haben die beiden ein da Recht drauf, dass diese Türen nachträglich vom Vermieter eingebaut werden, auch wenn es bei der Wohnungsbesichtigung angesprochen wurde, dass die ja nicht notwendig sind und die eine sowieso die Tür vom Badezimmer behindern würde beim öffnen? Da wussten A und B ja noch nichts vom Durchzug, ist das deren Fehler?

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn man eine Wohnung mietet dann wird diese so akzeptiert wie sie zum Zeitpunkt der Besichtigung war. Das heißt also, dass wenn damals keine Türen vorhanden waren haben die Mieter auch später keinen Anspruch auf eine Tür. Es wäre ja auch möglich, dass es nie Türen gegeben hat und da kann der Vermieter nicht gezwungen werden, nun extra Türen zu kaufen.

Wenn allerdings ein Durchzug in der Wohnung herrscht, muss dies ja andere Gründe als fehlende Türen haben. Sind die Fenster undicht? Das ist widerrum ein Umstand, der sich mit Tesa Moll relativ leicht beheben ließe. Vor die Wohnungstür könnte man einen Zugluftstopper liegen und dann sollte der Durchzug eingedämmt sein. :)

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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