Türspion: Darf der Vermieter ihn verbieten?
A, alleinstehend, fast 60 Jahre alt, wohnt in einem 3-Familienhaus und sie hat keine Gegensprechanlage. Wenn es bei A klingelt, dann kann sie mit dem Türdrücker die Tür öffnen und es kann praktisch jeder dann auch reinkommen, weil sie ja nicht weiß, wem sie öffnet. Sie wohnt in der 2. Etage und vom Fenster aus kann sie die Haustüre nicht einsehen.
Sie wollte sich nun einen Türspion einbauen lassen und hat ihren Vermieter danach gefragt. Dieser lehnt den Einbau aber ab, weil damit die Tür ein Loch bekommt. Dieses Loch kann man nicht mehr schließen, wenn man den Türspion ausbauen will. Die Tür wäre also beschädigt. Dann hat A danach gefragt, ob sie eine Sicherheitskette anbauen kann. Aber auch da ist der Vermieter gegen, weil der Türrahmen beschädigt wird.
A ist verzweifelt. Sie ruft jetzt immer durch die geschlossene Tür "Wer ist da?", damit sie weiß, wen sie reinlassen kann. Das ist ihr aber dennoch zu gefährlich und sie möchte gerne mehr Sicherheit. Aber wie kann sie diese bekommen, wenn der Vermieter keinen Türspion und keine Sicherheitskette haben will? Darf der Vermieter von A ihr diese Sicherheit abschlagen? Muss er nicht für die Sicherheit im Haus sorgen?
Schade, dass hier nicht steht, seit wann A schon da wohnt. Wenn es A nicht zu teuer wird, kann er dem Vermieter vorschlagen, bei einem Auszug eine neue Tür zu kaufen, falls der Nachmieter die mit Spion versehene Tür nicht will. Die Kosten könnten als Sparbuch hinterlegt werden. Die Angst von A ist in der heutigen Zeit begründet. Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, wäre die Meinung der anderen Mieter interessant. Vielleicht würden auch die gerne einen Spion haben. Ohne Zustimmung des Vermieters sehe ich keine Chance.
Möglicherweise ist der Vermieter aber bereit, eine Gegensprechanlage zu installieren. Die Kosten dafür würden aber auf alle umgelegt.
Es gab bereits einige Gerichtsurteile zu diesem Thema. In denen wurde entschieden, dass ein Türspion zwar genehmigungspflichtig ist, diese Genehmigung von Vermieter aber nicht verweigert werden darf. Eines der Urteile ist: AG Hamburg 80, 197.
Hat die Mieterin eine Rechtsschutzversicherung? Ich persönlich würde den Vermieter noch einmal unter Verweis auf die Gerichtsurteile darauf ansprechen. Verweigert er den Einbau weiterhin, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder, der Spion wird einfach eingebaut und man wartet, was der Vermieter macht oder man geht zum Rechtsanwalt und klagt die Erlaubnis ein. Ich persönlich würde den Spion einfach einbauen und auf Konsequenzen warten, auch ohne Rechtsschutzversicherung! Sollte es ohne diese zu einem Gerichtsverfahren kommen, muss der Verlierer des Verfahrens die Kosten übernehmen. Ich glaube kaum, dass irgendein Richter der Welt zu Ungunsten der alten Dame entscheiden würde!
Es sei allerdings gesagt, dass man auch trotz Erlaubnis über den Einbau damit rechnen muss, dass bei Auszug der ursprüngliche Zustand der Tür wiederhergestellt werden muss. Dies wird dann zu 99% nur durch einen Austausch der Tür möglich sein. So wie der Fall geschildert wird, würde ich vermuten, dass es dies auf jeden Fall wert ist.
@ Prinzessin_Erika:
Das ist aber eine seltsame Regelung, wenn der Türspion zwar vom Vermieter genehmigt werden muss, dieser aber gar keine Möglichkeit hat, dem Einbau dann zu widersprechen. Warum sollte man jemanden um seine Erlaubnis bitten, wenn derjenige ohnehin nicht ablehnen, sondern nur zustimmen darf. Solange der Mieter bei seinem Auszug dann auch zum Einbau einer neuen, intakten Tür gezwungen wird, halte ich diese Methode allerdings für akzeptabel.
Nun zum Problem:
Falls A den fehlenden Spion wirklich als echte Sicherheitslücke ansieht und ihr Bedürfnis nach zusätzlicher Sicherheit durch den Einbau eines Türspions befriedigt wäre, sollte sie noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Ich kann gut verstehen, dass dieser Mensch nicht so begeistert davon ist, wenn plötzlich eine Tür einen Spion hat und die anderen nicht. Das sieht total unästhetisch aus. Leider hast du nicht geschrieben, um was für eine Tür es sich handelt. Falls es sich um ein hundert Jahre altes Haus mit alten Türen im Originalzustand handelt, würde ich an Stelle von A kein Loch in eine so schöne Tür bohren. Ich frage mich auch, ob man es dem Vermieter in solchen Fällen überhaupt zumuten kann, dass die Tür beschädigt wird. Bei einer vergleichsweise einfachen Tür kann man sicher noch einmal mit dem Vermieter sprechen und ihm anbieten, dass man die Tür bei seinem Auszug ersetzt. Mit dieser Lösung sollten dann beide Seiten zufrieden sein.
Viel besser als einen altmodischen Spion, bei dem man Leute nur sehen kann, wenn sie schon direkt vor der Tür stehen, finde ich allerdings eine Gegensprechanlage mit Videofunktion. Diese ist natürlich teurer als ein einfacher Spion, allerdings kann man dann schon Leute vor dem Betreten des Gebäudes sehen und notfalls die Tür gar nicht aufdrücken. Vielleicht könnte A sich mit den anderen Mietern zusammensetzen, so dass anschließend alle zusammen zum Vermieter gehen (ich nehme mal an, dass es sich bei diesem kleinen Haus mit lediglich drei Wohnungen um ein und denselben Vermieter handelt?), um dort eine solche Gegensprechanlage zu bekommen. Die Kosten kann der Vermieter dann doch sicher auch auf die Miete umlegen und hat das Haus dann ein Stückchen sicherer gemacht - für zukünftige neue Mieter ist das sicher auch attraktiv.
@ Cologneboy2009: Diese Regelung hört sich vielleicht merkwürdig an aber das kann man ja von so manchen Dingen im deutschen Rechtssystem behaupten. Ich finde es auch etwas komisch aber so haben deutsche Richter entschieden. Genauso verhält es sich ja auch beispielsweise bei der Erlaubnis zur Tierhaltung. Steht im Mietvertrag, dass die Zustimmung des Vermieters gefordert wird dann muss der Vermieter diese Zustimmung erteilen! Ausnahme ist natürlich, dass besondere Gründe dagegen sprechen. Bei der Haustierhaltung wäre dies beispielsweise ein Bernhardiner in der 30 qm Wohnung. Jedenfalls sind das Bereiche zu denen es keine betreffenden Gesetzestexte gibt und daher sind solche Fälle schon öfter vor Gericht gelandet. Dort haben die Richter dann halt diese Regelung entschieden.
Ich persönlich empfinde auch eine Video Gegensprechanlage als die beste Lösung allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass der Vermieter dies umsetzt wenn er schon gegen den Türspion ist. Aber du hast Recht, falls es sich um sehr alte oder sehr wertvolle Türen handelt ist dies auf jeden Fall die bessere Wahl.
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