Wird der Unterhalt angerechnet, wenn man arbeitslos ist?
Ich möchte mich einmal erkundigen, ob der Unterhalt, den mir mein geschiedener Mann zahlt, auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird – ich werde ab nächsten Monat arbeitslos sein und habe erst kurz vor der Scheidung diese Stelle bekommen. Die Firma, die mich eingestellt hat, schließt konkursbedingt, und ich habe keine Ahnung, wie ich so schnell einen neuen Arbeitsplatz bekommen kann.
Wenn von dem bisschen Geld dann auch noch der Unterhalt wegkommt, werde ich auch noch eine neue Wohnung brauchen, weil ich mir die nicht mehr leisten kann. Ich bin ziemlich ratlos und wüsste gerne, wo ich mich informieren kann.
Ja natürlich wird der Ehegattenunterhalt voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, ebenso wie beispielsweise Kindergeld oder Kindesunterhalt. Das ist nun mal so und da gibt es auch keine Möglichkeit, dies zu umgehen.
Allerdings ist es möglich, dass Du Anspruch auf Insolvenzgeld hast. Dazu solltest Du Dich sofort nach Bekanntwerden an die Agentur für Arbeit wenden. Dort erfährst Du nicht nur Näheres sondern bekommst bei Bedarf auch gleich die entsprechenden Antragsunterlagen. Denn dieses Geld bekommst Du nur auf Antrag und längstens drei Monate. Vielleicht hilft Dir das aber erst mal weiter.
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