Unfall im Garten während Abwesenheit- wer haftet?
Familie A. hat einen großen Garten. Im Garten hat die Familie für den Neffen diverse Spielgeräte, wie eine Rutsche, eine Schaukel und so weiter aufgebaut. Der Neffe kommt öfters zu Besuch und Familie A. lädt dann auch durchaus mal Freunde des Neffens mit ein. Nun war Familie A. die Woche im Urlaub. Als sie zurück kamen, berichtet man ihnen, dass die Freunde des Neffens sich während dessen im Garten vergnügt haben. Dabei hat sich eines der Kinder verletzt. Allerdings nur leicht und es ist nur eine kleine Schramme und das Kind hat die Sache an sich auch schon wieder vergessen.
Familie A. fragt sich aber, was passiert wäre, wenn dem Kind halt mehr passiert wäre oder sich halt wirklich schwer verletzt hätte. Familie A.´s Garten ist direkt am Haus. Das Gartentor hat zur Zeit leider einen Defekt und lässt sich zwar schließen, aber nicht abschließen. Sprich es kann quasi jederzeit jemand das Grundstück betreten. Allerdings ist der Zaun um das Grundstück auch so niedrig, dass man den, auch als Kind, ohne Probleme überwinden kann.
Die Kinder kennen wie gesagt das Grundstück. Sie waren schon öfters dort, auf Einladung von Familie A. Nur waren sie halt ohne Einladung da. Was Familie A. im Grunde nichts ausmacht, aber sie würden halt ungern für Schäden, die den Kindern passieren könnten, haftbar gemacht werden. Immerhin halten sie ja auch die Aufsichtspflicht ein, wenn die Kinder auf Einladung zu Besuch sind. Wenn die Kinder aber in Abwesenheit das Grundstück betreten, können sie die Kinder ja nicht beaufsichtigen.
Wer haftet bei Unfällen auf dem Grundstück, wenn die Eigentümer nicht da sind? Es geht nicht um die Sachbeschädigungen, die eventuell entstehen können, sondern um Unfälle die den Kindern passieren könnten.
Familie A ist in Urlaub gefahren und hat den Kindern keine Erlaubnis erteilt, den Garten während ihrer Abwesenheit zu betreten. Also halten sich diese sogar widerrechtlich dort auf. Da Familie A nicht anwesend ist, hat sie auch nicht die Aufsichtspflicht gehabt.
Auch wenn das Gartentor nicht schließt, ist Familie A nicht verpflichtet, es reparieren zu lassen, damit während ihrer Abwesenheit niemand unbefugt den Garten betritt. Die Eltern der Freunde Ihres Neffen haben ihre Aufsichtspflicht versäumt. So sehe ich das als Laie.
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