Garage mit bei Hausratversicherung mitversichert?
A hat seine Garage nicht direkt an dem Haus in dem er wohnt. Er hat nur eine Garage bekommen, die 2 Straßen weiter ist. Das sind ca 200 Meter, die die Garagen von seiner Wohnung entfernt ist. Die Garage hatte er noch nicht, als seine Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Nun hat er die Fahrräder, die sonst im Gemeinschaftskeller standen in die Garage gestellt und auch Werkzeug, dass sonst im Keller war hat er mit in die Garage gelegt. Der Hausrat hat sich also nicht erhöht, sodass eine neue Hausratversicherung abgeschlossen werden müsste bzw. deswegen geändert werden müsste. Allerdings ist die Garage ja nicht direkt am Haus in dem er wohnt.
Ist der Inhalt der Garage trotzdem mit in der Hausratversicherung versichert? A hat die Fahrräder mit in der Hausratversicherung drin. also das wäre dann auch nicht das Problem. Aber A hat Bedenken, dass die Versicherung im Falle eines Einbruchs in die Garage und Verlust des Werkzeugs oder der Fahrräder nicht zahlt.
Der Hausrat hat sich zwar nicht erhöht, aber die Größe des Wohnraumes hat sich ja quasi erhöht. In vielen Hausratsversicherungen bezieht sich die Versicherungssumme ja auch eine Quadratmeterzahl. Meistens wird auch gefragt, wo die Fahrräder untergebracht sind, zumindest wenn sie in der Hausratversicherung explizit erwähnt sind.
Am besten sollte A. mal seinen Versicherungsvertreter fragen. Da gibt es wohl abweichende Regelungen, wann die Fahrräder mitversichert sind. Da gibt es unter anderem Regelungen, dass sie über Nacht in abgeschlossenen Räumen oder Kellern sein müssen und nicht auf der Straße stehen dürfen. Das steht aber auch oftmals mit im Versicherungsvertrag mit drin.
Ich verstehe Deine Anwort nicht, Little Sister. Wieso hat sich die Größe der Wohnung erhöht? Soweit ich verstanden habe, ist A nicht umgezogen. Er hat lediglich eine Garage angemietet, die 200 m von seiner Wohnung entfernt liegt. Die Garage aber ist normalerweise für Autos, Motorräder, Fahrräder oder dergleichen gedacht. Ich nehme nicht an, dass A sich hier wohnlich eingerichtet hat.
Ich habe eine Hausratversicherung, die wie alle anderen auch, nach Größe des Wohnraumes, nach Quadratmetern berechnet wurde. Maßgebend sind auch noch andere Kriterien wie zum Beispiel ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, Massiv- oder Fertighaus, feuerhemmender Schutz von innen und außen, Hartdach oder anderes usw.
Unter Hausrat Extra kann ein Fahrraddiebstahl bis zu 1% der Versicherungssumme mit eingeschlossen werden. Ich kenne die Versicherungshöhe von A nicht. Aber 1% kann ja schnell ausgerechnet werden, ist aber nur eine geringe Summe. Fahrräder sind ja meistens doch teurer, also für mich nicht lohnend. Auch in der vorherigen Hausratversicherung waren keine Fahrräder versichert. So wie ich es kenne, mußten sie immer extra versichert werden, was kein Vorteil war und sich nicht rentierte. Wichtig für A wäre nachzusehen, ob sie tatsächlich mitversichert sind und wenn ja, in welcher Höhe.
Versicherte Hausratsachen sind außerhalb der Wohnung auch versichert ( Fahrräder fallen aber nicht unter Hausrat), solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Als vorübergehend werden Zeiträume bis zu drei Monaten bezeichnet.
In meinen Versicherungsbedingungen steht auch, dass für Garagen auch Versicherungsschutz besteht, wenn sie sich in der Nähe des Versicherungsortes befinden und ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer Person benutzt werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt und zu privaten Zwecken benutzt werden. Wie das jetzt mit dem Werkzeug ist, weiß ich nicht.
Je nach Alter des Versicherungsabschlusses haben sich die Versicherungsbedingen geändert. Sie werden laufend den Gegebenheiten angepaßt. Von Vorteil ist es, wenn A sich diese durchliest und bei Fragen seinen Versicherungsfachmann fragt.
Ein Fahrrad nachts auf der Straße stehen zu lassen, wie hier geschrieben wurde, ist eine wunderbare Einladung für Diebe.
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