Schimmel - ein Zimmer unbenutzbar

vom 04.10.2010, 19:04 Uhr

A hat ein Problem mit seiner Wohnung. Im Wohnzimmer der Wohnung lief vor ein paar Tagen Wasser die Wand herunter und das ganze kam von der Decke. Dieses Wasserproblem besteht schon eine Weile. Über dem Teil des Wohnzimmer befindet sich ein Balkon des Obermieters, A hat keinen Balkon dafür ist das Wohnzimmer etwas größer. Jedenfalls scheint da irgendwas nicht dicht zu sein, so dass A einen kleinen Wasserfleck bereits vor 2 Monaten gemeldet hat.

Jetzt schimmelt diese Decke mittlerweile. Der Vermieter ist informiert und hat sich den Schaden angesehen. Bisher konnte die Ursache nicht gefunden werden. Irgendwo ist etwas undicht und bei Regen scheint es nun plötzlich durch die Decke von A's Wohnzimmer zu tropfen. Das Problem ist, dass A bei Schimmel Atemprobleme bekommt und sich daher nicht mehr im Wohnzimmer aufhalten kann. Mal davon abgesehen, kann man das ja auch von einem sonst gesunden Menschen wohl kaum verlangen.

A möchte nun die Miete mindern und hat im Internet gelesen, dass bei Schimmel 20% Mietminderung angemessen sind. Nun ist die Sache für A aber so, dass er sich nur noch im Schlafzimmer aufhalten kann oder in der Küche, was natürlich die Wohnqualität erheblich mindert, wenn man das noch Wohnen nennen kann, wenn man sich hauptsächlich im Bett aufhalten muss. Kennt jemand sich da ein bisschen aus, wie das mit Mietminderung ist, wenn ein Raum komplett gar nicht genutzt werden kann? Wie geht man da am besten vor? Oder hätte A da schon längst früher in irgend einer Form reagieren müssen bzw. was kann er jetzt schnellstmöglich machen. Die Miete ist leider schon abgebucht für diesem Monat.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



A muss schriftlich dem Vermieter eine Frist setzen, in der der Vermieter Zeit hat den Mangel zu beseitigen. Wenn er das nicht macht, kann A androhen die Miete zum nächsten Monat zu kürzen. A hat auch die Möglichkeit fristlos zu kündigen und umzuziehen, wenn der Vermieter auf die Fristsetzung nicht reagiert. Auf jeden Fall kann A nicht die Miete mindern, ohne dem Vermieter voher eine Frist zu setzen. Dem Vermieter muss die Möglichkeit gegeben werden auf den Mangel zu reagieren. A soll es aber schriftlich machen, damit er was in der Hand hat.

A sollte sich überlegen, ob er die Gesundheit aufs Spiel setzen will und "nur" eine Mietminderung machen will. Denn davon hat A nicht viel, außer, dass er Geld gespart hat. Der Mieterschutzbund ist eine gute Anlaufstelle. Die können A auch genau sagen, wieviel Miete er kürzen kann. Aber ist eine Kürzung wirklich wert die Gesundheit aufs Spiel zu setzen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:A muss schriftlich dem Vermieter eine Frist setzen, in der der Vermieter Zeit hat den Mangel zu beseitigen. Wenn er das nicht macht, kann A androhen die Miete zum nächsten Monat zu kürzen.

Das würde also bedeuten, dass die Meldung über den Schaden, den A dem Vermieter mündlich gemeldet hat, noch keinerlei "Vorteil" für A hat, weil er da praktisch noch keine Frist gesetzt hat? Somit müsst also eine Fristsetzung ab dem aktuellen Datum erfolgen oder kann der Zeitraum, seit der Meldung mit einbezogen werden? Den Vermieter hat A persönlich getroffen und dieser hat den Schaden sofort begutachtet, was jetzt wieder etwa eine Woche her ist. Somit ist der Oktober für A sozusagen verloren? Das würde ja dann für A einen enormen Nachteil bedeuten, denn es ist ja Anfang des Monats. Andere Möglichkeiten hat A evtl. nicht?

Diamante hat geschrieben:A sollte sich überlegen, ob er die Gesundheit aufs Spiel setzen will und "nur" eine Mietminderung machen will. Denn davon hat A nicht viel, außer, dass er Geld gespart hat.

Soweit ich mitbekommen habe, kann A zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht so einfach umziehen. Somit bleibt ihm leider z.Zt. nur eine angemessene Mietminderung. Die Idee mit dem Mieterschutzbund ist aber auch schon mal ein guter Tipp, mal sehen wie die die Sache sehen. Das Blöde ist halt wirklich, dass Miete für diesen Monat schon abgebucht ist.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mündlich geht gar nichts. Das muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Außerdem muss A auch die Miete, die er mindert, erst mal so aufbewahren, dass er sie dem Vermieter geben könnte, falls der Vermieter rechtliche Schritte einleitet und zu Unrecht die Miete gemindert wurde.

A sollte auf jeden Fall zum Mieterschutzbund gehen und sich dort Rat holen. Die machen das auch schriftlich mit dem Vermieter und erst dann kann eine Mietminderung stattfinden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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