Rotlichtverstoß unterstellt

vom 29.09.2010, 22:54 Uhr

Vor ein paar Jahren ist A folgendes passiert: Kurz vor 8.00 Uhr morgens an einer Kreuzung mußten A und sein Neffe an einer Ampel warten. Vor A standen bereits drei PKW auf dem Linksabbieger. Auf der linken Seite kurz vor der Kreuzung befindet sich eine Tankstelle. Als die Ampel auf grün umsprang, fuhren alle los, auch A und nach ihm noch ein PKW. Nach Überquerung der Ampel wurde A angehalten von der Verkehrspolizei. Ihm wurde gesagt, dass er bei "rot" durchgefahren sei. Aufgrund der Durchsage ihrer an der Tankstelle versteckten Kollegen hatten sie zwar seine Automarke und Farbe notiert, aber ein fremdes Kennzeichen. A versicherte den Beamten, dass bei seiner Durchfahrt die Ampel nicht rot war und dass nach ihm noch ein weiterer PKW durchgefahren sei. Sie möchten bitte überprüfen, ob das andere Kennzeichen mit dem nach ihm fahrenden PKW übereinstimme, da sich die Kollegen wohl geirrt hätten. A bekam die Papiere zurück und man sagte ihm: "Sie hören von uns."

A erhielt dann einen Bußgeldbescheid, sollte eine Strafe zahlen und er bekam zwei Punkte in Flensburg. Mit diesem Schreiben ging A zum Anwalt. Der versprach ihm, die Sache mit dem falschen Kennzeichen beim Strassenverkehrsamt zu klären. Weil A nach einer Weile nichts gehört hatte, erkundigte er sich nach dem Stand der Dinge. Der Anwalt erklärte ihm, dass er aus mehreren Gründen die Einspruchsfrist versäumt habe. Das wäre aber kein Problem, dann würde er auch mal eine Gerichtsverhandlung kennen lernen.

Ein Polizist war als Zeuge geladen. A saß mit seinem Anwalt seitlich am Tisch. Der Polizist wurde befragt und sagte aus, dass er sich an den besagten Tag nicht mehr richtig erinnern könne. Aus seinem Notizbuch ging hervor, dass es sich um einen PKW wie den von A mit anderem Kennzeichen handelte. Aufgrund der wenigen Eintragungen ging er davon aus, dass nur wenig los war an jenem Tag. Der Anwalt von A sagte kaum etwas.

Die Richterin meinte dann, wenn die Polizisten wenig zu tun hätten, könnte es ja mal passieren, dass ein anderes Kennzeichen versehentlich aufgeschrieben werde. Trotz der Bitte von A um Stellungnahme des Anwalts sagte dieser nichts dazu. A bekam eine Geldstrafe und Punkte. Zum Schluß meinte die Richterin noch zu A: "Das ist ja nicht schlimm. Sie haben ja noch keine Punkte in Flensburg."

Hätte A diese Angelegenheit nicht aufgrund der Rechtschutzversicherung einem Anwalt übergeben, wäre durch zeitnahe persönliche Vorsprache beim Strassenverkehrsamt sicher alles vorab geklärt worden ohne Gericht. Was meint Ihr?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Naja, hier kommen einige Fehler seitens des Anwaltes zusammen, ich würde das nicht auf die Rechtsschutzversicherung schieben und daraus, dass man einen Anwalt genommen hat - denn:
- Er hat den vorgerichtlichen Termin verpennt.
- Warum wurde A´s Neffe nicht als Zeuge benannt? Eine Aussage eines Polizisten hat gegenüber der Aussage eines Beklagten praktisch einen höheren Wert, warum wurde nicht der Neffe als Unterstützung geladen?
- Mangelndes Engagement von A´s Anwalt im Prozess.

Das ganze klingt für mich irgendwie so leicht nach Provinztheater, um es mal so zu sagen: Der Anwalt von A sah sich wohl nur als Dekoelement und alle 3 Parteien (Verteidigung, Anklage, Richter) wollten das ganze wohl nur ohne großes Aufheben über die Bühne bringen. Wenn ein Richter schon so "beruhigend" reagiert deutet das schon fast darauf hin, dass es ein halbes Gefälligkeitsurteil war, von dem sie selbst nicht überzeugt ist, aber damit schnell damit den Fall abgeschlossen hat.

Besserer Anwalt, möglicherweise ein anderer Verfahrensausgang. So Pech für A.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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