Verfällt ein Haftbefehl irgendwann?

vom 28.09.2010, 14:54 Uhr

In diesem Beitrag Haftbefehl: Landesweit oder EU-weit? habe ich bereits von Herrn B berichtet, der wohl dezente Probleme mit der Polizei hat. Wenn ich ehrlich bin, sind diese Probleme gerechtfertigt, auch wenn ich nur Eckdaten von dem Fall kenne, reichen die aus und ich möchte gar keine Details wissen.

Nun ist er eben von heute auf morgen nach Deutschland gezogen. Herr B ist auch verheiratet und hat ein Kind. Frau und Kind sind derzeit noch hier in Österreich, da es wie gesagt dann doch eine sehr schnelle Aktion war. Herr B redet davon einige Jahre in Deutschland zu bleiben und dann wieder nach Österreich zurück zu kommen.

Zumindest erzählt er das seiner Frau die ihm leider alles glaubt. Mit dieser Voraussetzung hat sie eingewilligt, dass sie für ein paar Jahre mit nach Deutschland nachkommen wird, weil er ja nicht nach Österreich kann und so müsste sie ihn immer besuchen kommen. Frau A tut mir ehrlich gesagt sehr leid, weil ihr Mann ständig soviel Mist baut und auch wenn er sie da eigentlich raushalten will, wird sie ja doch immer wieder mit reingezogen.

Herr B redet vorerst davon, dass er drei Jahre in Deutschland bleiben wird, bis ein wenig Gras über die Sache gewachsen ist. Ich kenne mich im juristischen Bereich so gar nicht aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er in drei Jahren so ohne weiteres nach Österreich zurück kann. Ich vermute, dass er seiner Frau wieder einmal irgendwelche Geschichten erzählt. Letzte Woche waren es noch 2 Jahre, jetzt sind es schon 3 Jahre. Gibt es wirklich eine Art Verjährungsfrist oder dergleichen bei einer Strafverfolgung?

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo tournesol,
also, ein Haftbefehl „verfällt“ nicht wirklich. Genaugenommen verjährt die Tat und wird damit auch nicht mehr verfolgt.

Die Verjährungsfristen sind dabei ganz unterschiedlich und werden nach dem zu erwartenden Strafmaß, also der Strafandrohung gestaffelt. Wenn Herr B. seiner Frau von 3 Jahren erzählt, die er in Deutschland verbringen will um der Strafe zu entgehen, erwartet er wohl entweder keine, oder aber eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Solche Taten verjähren nämlich tatsächlich nach 3 Jahren. Würde er mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem bis hin zu fünf Jahren rechnen, hätte er sich für 5 Jahre von seiner lieben Frau A verabschieden müssen.

Inwieweit Herr B. mit seiner 3jährigen Abwesenheit richtig kalkuliert hat, kann ich nicht beurteilen da ich die genauen Hintergründe nicht kenne und der Richter während der Verhandlung ja auch noch ein Wörtchen mit zu reden hat. Aber eine Verjährungsfrist gibt es tatsächlich. Bei Interesse kannst Du ja mal einen Blick ins Strafgesetzbuch werfen.
:D

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ein Haftbefehl würde tatsächlich nicht verfallen. Wohl aber - wie Ichwars schon geschrieben hat - besteht die Möglichkeit, dass die Tat selbst verjährt (vermutlich auch in Österreich!) und damit nicht mehr zu bestrafen ist. Das macht dann den Haftbefehl auch nichtig. Allerdings kann man schon auch damit rechnen, dass der Haftbefehl selbst vollstreckt wird und erst der Richter dann auf die Verjährung kommt. Wobei das natürlich darauf ankommt, wie hier die Daten jeweils weiter gegeben werden.

Wobei sich Herr B aber irren könnte, wäre die Tatsache, dass er in Deutschland zwingend unbehelligt weiter leben kann. Je nach schwere der Tat und der Verfolgungsabsicht der österreichischen Behörden kann man nämlich solche Haftbefehle auch in der Bundesrepublik vollstrecken lassen. Sollte B dann nämlich nicht ein deutscher Staatsbürger sein, würde er wohl schon an die österreichische Justiz ausgeliefert werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Danke für eure Antworten. Wie hoch das zu erwartende Strafausmaß wäre, weiß ich nicht, da ich wie gesagt keine Details sondern nur Eckdaten kenne. Ich weiß nur, dass Herr B ordentlich Mist gebaut hat und ich fürchte fast, dass er es in Zukunft auch nicht wirklich bleiben lassen wird.

Ich finde Herrn B privat sympathisch, aber seine Art und Weise, wie er sich durchs Leben mogelt nervt mich schon seit längerem, weil es selbst für ein blindes Huhn offensichtlich war, dass da gröber etwas nicht stimmt. Und Gerichtsbefehle und Co einfach zu ignorieren und Verstecken in der eigenen Wohnung zu spielen hat noch nie wirklich was gebracht. Nun bekommt er eben saftig seine Rechnung präsentiert.

Dass Strafverfolgungen bereits so früh verjähren, also bereits nach drei bis fünf Jahren hätte ich nicht gedacht. Wenn, dann hätte ich da wohl auf mindestens sieben Jahre getippt, aber ich glaube ich verwechsle das wohl mit irgendwelchen Aufbewahrungsfristen von Dokumenten oder so. Ich vermute einmal dass Herr B seine Frau einmal ein wenig beruhigen möchte und deswegen einmal die drei Jahre vorgeschlagen hat und dann werden es aus den drei Jahren doch irgendwie fünf Jahre.

Herr B hat meines Wissens nach übrigens sowohl die österreichische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Das habe ich im Ausgangsthread vergessen zu erwähnen und das spielt scheinbar doch auch eine entscheidende Rolle.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



tournesol hat geschrieben:Dass Strafverfolgungen bereits so früh verjähren, also bereits nach drei bis fünf Jahren hätte ich nicht gedacht.

Wann eine Straftat verjährt kann man pauschal nicht sagen. Natürlich hängt dies vom Delikt ab! Und das hast Du ja nicht genannt. Aber klar ist, dass der Haftbefehl wg. z.B. dem Handel mit Betäubungsmitteln schneller verjährt als ein Haftbefehl der wg. Raubmordes ausgestellt wurde.

tournesol hat geschrieben:und das spielt scheinbar doch auch eine entscheidende Rolle.

Als deutscher Staatsbürger hat er natürlich andere Möglichkeiten sich juristisch gegen eine Auslieferung in ein anderes Land zu wehren, wie als Ausländer! Staaten tun sich manchmal schwer, die eigenen Staatsbürger an andere Staaten auszuliefern. Wobei es hier wohl auch auf das vorgeworfene Delikt ankommt.

Auf die drei Jahre ist man hier im Thread gekommen (ich jedenfalls), weil Herr B sich dies wohl entsprechend ausgerechnet hat. Zeit allein (ohne einen juristischen Hintergrund) sorgt nämlich nicht dafür, dass "Gras über die Sache" wächst. Da mahlen die Mühlen der Justiz schon länger ...

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Welche Straftat genau vorliegt, weiß ich nicht. Es ist meines Wissens nach jedoch keine Körperverletzung oder Diebstahl oder dergleichen. Mord natürlich auch nicht. Soweit ich das von den Erzählungen von Frau A mitbekommen habe, geht es mehr in Richtung massive Schuldenberge bei diversen Stellen. Er war im Versicherungswesen selbständig und hat da glaube ich ziemlich viel Mist gebaut.

Das ganze hat sich dann wohl in die Höhe geschaukelt. Mehr als nur verärgerte Kunden, ob bei den Versicherungsabschlüssen alles mit rechten Dingen zugegangen ist, waage ich auch einmal zu bezweifeln. Zumindest hat er mich einmal gebeten, die Korrespondenz mit einem französischsprachigen Kunden zu führen und da habe ich schon gemerkt, dass wohl einiges im Argen ist. So habe ich das nach dem einen Telefongespräch dann auch nicht mehr angeboten, dass ich als Übersetzer für derart heikle Themen diene.

Bei Steuerabgaben und sonstigen Abgaben im Bereich der Selbständigkeit dürfte er auch alles andere als korrekt gewesen sein, was den Staat widerum wohl nicht allzu sehr erfreut haben dürfte, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Es ist also irgendwie eine Ansammlung von Delikten in diesem Bereich. In welchem Ausmaß kann ich jedoch nicht sagen. Vor einem Jahr hat er einmal angedeutet, dass er sich stark verspekuliert hat. Was er damit genau meinte, weiß ich auch nicht. Aktien oder dergleichen meinte er dabei jedoch glaube ich nicht.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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