Wie geht es nach der Probezeit weiter?
Ich möchte mich an dieser Stelle mit meinem Problem kurz fassen. Ich arbeite derzeit in einer Firma in der ich mich absolut unwohl fühle. Ich war so froh, dass ich nach meiner Ausbildung endlich eine Arbeit gefunden habe, aber manchmal wünsche ich mir ich hätte dort nie angefangen. Ich möchte aber an dieser Stelle nicht weiter ins Detail gehen, denn das gehört nicht zu meiner Frage.
Im November diesen Jahres ist meine Probezeit vorbei und ich denke, dass mich meine Firma für ein weiteres halbes Jahr übernehmen möchte, jedoch möchte ich das nicht. Ich bin froh wenn ich dort endlich aufhören kann. Nun stellt sich mir natürlich folgende Frage: Wenn man selber kündigt bekommt man ja diese Sperrfrist vom Arbeitsamt, aber wie ist das denn nach der Probezeit. Theoretisch kündige ich ja dann auch von mir aus?! Gibt es da irgendwelche anderen Regelungen oder so etwas in der Art?
Denn wenn ich die Sperrfrist auch nach der Probezeit bekomme würde mich das wahnsinnig ärgern. Kennt sich jemand mit so etwas aus und kann mir da eventuell weiterhelfen?
Grundsätzlich verhängt die Agentur für Arbeit immer dann eine Sperre, wenn der Arbeitnehmer das Ende der Beschäftigung selbst verschuldet hat. Dabei spielt es keine Rolle ob Du während oder nach Ablauf der Probezeit kündigst. Gesperrt werden könntest Du auch, wenn Du wegen Diebstahl, Vertrauensmissbrauch, Tätlichkeit oder ähnlichem die Kündigung bekommen würdest - eben weil Du für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst die Verantwortung tragen würdest.
Anders sieht die Sache aus, wenn der Betrieb Dich kündigt weil er keine weitere „Verwendung“ für Dich hat oder wenn der befristete Arbeitsvertrag schlicht nicht verlängert wird. In diesem Fall würdest Du natürlich nicht gesperrt werden.
Allerdings ist die verhängte Sperrfrist auch nicht immer gleich – sie kann wenige Tage bis hin zu drei Monaten betragen und liegt mehr oder weniger im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Liegen für Deine Kündigung triftige Gründe vor, wirst Du beispielsweise gemobbt und leidest, kann die Sperrfrist auch ganz ausgesetzt werden und Du hast keine Repressalien zu befürchten.
Die Agentur für Arbeit fordert natürlich Nachweise für die aus dem Mobbing resultierenden gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen und fordert von Deinem behandelnden Arzt ein entsprechendes Attest an. Solltest Du also wirklich solche Probleme haben, würde ich Dir dringend raten einen Arzt aufzusuchen damit dieser Deine Krankengeschichte dokumentieren und Dich auf Deinem weiteren Weg unterstützen kann.
Du könntest aber auch mit Deinem Vorgesetzten sprechen und ihn um die Kündigung bitten, bzw. fragen, ob er bereit wäre Dich zu unterstützen indem er keine Vertragsverlängerung anbietet. Eine etwas rabiatere Methode - die durchaus auch nach hinten losgehen kann - ist, eine mögliche Vertragsverlängerung zu verhindern indem Du Dich ein bisschen „doof“ stellst. Ist der Arbeitgeber nicht mit Deiner Leistung zufrieden, wird er sicher nicht wollen, dass Du weiter für ihn arbeitest.
Die vermutlich beste und sicherste Möglichkeit ist wohl: schau Dich auf dem Arbeitsmarkt nach passenden Stellen um und bewirb Dich. Hast Du einen neuen Job gefunden kannst Du Deinen derzeitigen Vertrag getrost auslaufen lassen oder auch vor Ablauf der Probezeit kündigen und die neue Stelle antreten. So läufst Du nicht Gefahr beim Arbeitsamt eine Sperrfrist zu bekommen und bleibst auch direkt im Job.
Denn gerade kurz nach der Ausbildung kann es extrem schwierig sein eine neue Anstellung zu finden. Und bedenke dass man Dich in jedem Vorstellungsgespräch fragen wird, warum Du dort nicht weiter übernommen wurdest oder gekündigt hast. Im schlechtesten Fall dauert Deine Arbeitssuche länger als geplant, erhofft oder erwartet und zieht sich auf Grund der Geschichte wie es zur Trennung vom letzten Arbeitgeber kam zusätzlich in die Länge. Ich hoffe, dass sich alles zum Besten wendet.
ichwars hat geschrieben:Grundsätzlich verhängt die Agentur für Arbeit immer dann eine Sperre, wenn der Arbeitnehmer das Ende der Beschäftigung selbst verschuldet hat. [...] Anders sieht die Sache aus, wenn der Betrieb Dich kündigt weil er keine weitere „Verwendung“ für Dich hat oder wenn der befristete Arbeitsvertrag schlicht nicht verlängert wird. In diesem Fall würdest Du natürlich nicht gesperrt werden.
Ich finde, dass ichwars den Sachverhalt schon sehr gut und treffend zusammengefasst hat. Stellt sich halt die Frage, warum du den Betrieb verlassen möchtest. Ein Bekannter von mir hatte auch schon Erfolg damit, dass er mit dem Arbeitgeber offen gesprochen hat und dann eine Kündigung so ausgesprochen worden ist, dass er keine Nachteile beim Arbeitsamt zu befürchten hatte. Stellt sich halt die Frage, ob dein Arbeitgeber sich auf so etwas einlassen würde.
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