Schnuppertage: Erstattung der Anfahrtskosten?

vom 15.09.2010, 06:18 Uhr

Ich habe kein Auto und muss die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Nun wurde mir vom Arbeitsmarktservice eine Stelle vermittelt, auf die ich mich beworben habe. Nun hat mir der dortige Arbeitgeber ein Vorstellungsgespräch angeboten und ich war jetzt zwei Tage dort 4 Stunden schnuppern- unbezahlt also. Nun ist der Weg dorthin aber fast 20 km und ich war auf Bus und Zug angewiesen. Insgesamt habe ich für die Verbindung für zwei Tage 14 Euro bezahlt.

Nun meine Frage: Kann ich das Geld zurück fordern? Wenn ja, wo? Muss ich das direkt beim Arbeitgeber melden oder beim Arbeitsmarktservice?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 15.09.2010, 14:16, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Du bekommst die Fahrtkosten vom Amt wieder, du musst nur einen entsprechenden Antrag stellen. Wieviel Cent du pro Kilometer bekommst ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Ich habe schon gehört, dass es 0,20 € gibt es könnenn auch bis zu 0,40 € ab dem 11ten Kilometer sein.

Musst am besten einfach mal beim Amt nachhaken.

» Parzival » Beiträge: 888 » Talkpoints: 0,70 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hast Du das denn nicht zuvor abgeklärt, wie es mit den Fahrtkosten läuft? Sicher kann der AMS auch einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zahlen, der Arbeitgeber wird das wohl nicht tun oder würde er das auch bei einer Festanstellung tun?

In Deutschland ist es so, dass Du zuvor abklären musst, ob Du einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhältst. Das machst Du mit Deinem Sachbearbeiter. Von dem erhältst Du dann auch die entsprechenden Formulare und der sagt Dir auch gleich, welche Nachweise Du beilegen musst (Bestätigung vom Arbeitgeber, Fahrscheine etc.).

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



In Deutschland kann man so etwas vorher mit dem Arbeitsamt klären. Die Übernehmen an sich auch oftmals die Fahrtkosten. Aber dazu muss dann halt vorher ein Antrag gestellt werden. Und man muss in der Regel auch in irgendeiner Form Leistungen beziehen. Also entweder Arbeitslosengeld 1 oder halt Leistungen nach Hartz4. Soweit ich weiß, geht es bei dir ja um eine Beschäftigung nach der Elternzeit oder? Bist du denn in irgendeiner Form bei einem Amt gemeldet? Dann ruf doch deinen Sacharbeiter einfach mal an und frage nach.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Sowas sollte man grundsätzlich vorher klären. Ich kenne es allerdings so, dass man die Kosten nicht erstattet bekommt, wenn man Praktika absolviert oder probearbeitet. Zumindest nicht vom eventuell zukünftigen Arbeitgeber.

Wie es sich mit dem Amt verhält, kann ich dir aber leider nicht sagen. Ich empfehle dir, zumindest jetzt nochmal beim Amt anzurufen, wenn du da gemeldet bist, und dich danach zu erkundigen. Entweder wird man dir sagen, dass du die Kosten einreichen kannst und erstatten bekommst, oder eben nicht.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


So ich hatte gestern einen Termin beim Amt und habe die Fahrtkosten gleich komplett zurück erstattet bekommen. Es war eine Arbeit, die ca. eine Viertelstunde dauerte und ich war sehr froh, Ende Monat noch das Geld zurück zu erhalten, da ich eh schon knapp bei Kasse wäre.

Ihr hattet allerdings Recht, dass ich den Antrag zuvor stellen hätte müssen, aber die Frau beim AMS war so glücklich darüber, dass ich jetzt einen Job habe, dass sie mir die Fahrtkosten gerne erstattet hat. Ich habe mich riesig darüber gefreut, weil ich eigentlich nicht damit gerechnet habe.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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