Freistellung in der Insolvenz

vom 10.09.2010, 21:21 Uhr

Die GEZ ist ein Verein, den ich eh sehr mag. Mein Geschäft ist vor einem Jahr Pleite gegangen und ich musste Insolvenz beantragen. Nun hat sie mir eine hohe Rechnung geschickt, die ich aber nicht zahlen kann.

Gibt es eine Freistellung in der Insolvenz von den Gebühren? Ich habe das Geld dank der Zahlungsmoral vieler Kunden einfach nicht und weiß so schon kaum, wie ich meinen Kühlschrank füllen soll.

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Eine Freistellung gibt es hier auch in der Insolvenz nicht. Das Ganze wird zu einer ganz gewöhnlichen Rechnung und die GEW zu einem Gläubiger, welcher aus der Insolvenzmasse bedient werden will.

Allerdings ist es mir nicht ganz verständlich, wie es nach der Zeit zu einer hohen Rückforderung kommen kann. Schließlich wurde die Geschäftsaufgabe bestimmt angezeigt, so dass nachfolgend keine Gebühren erwachsen sein dürften. Dann wäre es ein Fehler der GEZ und dieser sollte durch ein Schreiben aufzuklären sein.

Handelt es sich um Gebühren für die Zeit davor, dann ist es dein Fehler gewesen, die Gelder nicht anzuweisen und die Forderung ist richtig. Wichtig ist jetzt noch zu wissen, wie weit die Insolvenz schon fortgeschritten ist bzw. was noch vor Gericht anhängig ist. Wäre blöd, wenn alles auf Grund einer solchen Forderung noch mal aufgeschoben werden muss.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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