Bewerbung: Wo Behindertenausweis angeben?
Frau A. möchte sich gerne um einen Arbeitsplatz bewerben. Sie hat eine anerkannte Schwerbehinderung und einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Viele Arbeitgeber schreiben in ihren Stellenausschreibungen ja, dass Bewerber mit einem Behindertenausweis bevorzugt berücksichtigt werden. Nur an welcher Stelle gibt Frau A. an, dass sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis hat? Im Lebenslauf schon? Und wenn ja an welcher Stelle? Ist es sinnvoll die Art der Behinderung mit anzugeben? Und ist es sinnvoll mit anzugeben, zu wie viel Prozent man laut Behindertenausweis behindert ist?
Wie sieht die Sachlage aus bei Blindbewerbungen? Sollte man da den Behindertenausweis angeben? Und wenn ja an welcher Stelle in den Bewerbungsunterlagen?
Ich würde auf jeden Fall die Behinderung angeben, vor allem da es sich ja um eine schwerere Behinderung handeln dürfte. Ich würde auch die Art der Behinderung angeben, die somit ja auch erklärt, ob der Bewerber dann in der angestrebten Arbeitsstelle voll oder eben nur teilweise leistungsfähig ist.
Bei manchen Firmen wird sich eine Behinderung sicher auch negativ auswirken, bei anderen widerum nicht. Aber ein Verschweigen bringt insofern nichts, als dass es wohl spätestens beim Bewerbungsgespräch auffallen würde, sofern es sich zumindest um eine sichtbare Behinderung handelt.
Ich würde die Art und den Grad der Behinderung bereits im Lebenslauf bei den persönlichen Angaben reinschreiben. Im Motivationsschreiben würde ich dann näher darauf eingehen ob und inwiefern die Behinderung sich auf die Arbeit auswirken wird oder eben nicht.
@ tournesol
vor allem da es sich ja um eine schwerere Behinderung handeln dürfte
Nur aus Interesse, wie kommst du zu dieser Vermutung? Hier in Deutschland kann auch eine Behinderung mit wenig Prozenten anerkannt werden. Ich glaube ab 50 % gibt es dann auch einen Behindertenausweis. Man muss also noch nicht mal wirklich schwer beeinträchtigt sein, um als behindert gezeichnet zu sein.
Bei manchen Firmen wird sich eine Behinderung sicher auch negativ auswirken,
Auch hier, meine Fragestellung bezog sich zum Großteil auf eine Bewerbung bei einer Firma, die klar ausschreibt, dass sie Menschen mit Behinderung bevorzugt behandelt.
Motivationsschreiben gehören in Deutschland leider noch nicht zum Standard. Vielleicht magst du näher erklären, wie du so was aufbauen würdest.
Eine Behinderung ist kein Freifahrtschein. Deswegen würde ich mich da dem Tipp von Ashley anschließen und das auch erst im Bewerbungsgespräch erwähnen. Denn man wird ja nicht aufgrund der Behinderung eingestellt. Deswegen hat so etwas meiner Meinung nach in der Bewerbung selbst nichts zu suchen und würde auch wohl eher ein negatives Licht auf den Bewerber werfen (Stichwort "Mitleid").
Wenn A das wirklich in der Bewerbung schon angeben will, dann würde ich das auf keinen Fall im Lebenslauf machen. Was hat denn eine Behinderung mit dem Lebenslauf zu tun? Dann würde ich eher im Anschreiben gleich einen Satz schreiben, dass die eigene Behinderung für die Anforderungen im Unternehmen keine Einschränkung darstellen würde.
pepsi-light hat geschrieben:Eine Behinderung ist kein Freifahrtschein. Deswegen würde ich mich da dem Tipp von Ashley anschließen und das auch erst im Bewerbungsgespräch erwähnen. Denn man wird ja nicht aufgrund der Behinderung eingestellt.
Bei gleicher Befähigung wird man eben doch auf Grund der Behinderung bevorzugt! Das ist einfach so und wenn eine Firma das schon so schreibt, dann würde ich erst mal im Internet (wahlweise www oder Newsgroups) suchen, welche Erfahrungen denn tatsächlich so gemacht wurden. Allerdings gehe ich schon davon aus, dass eine Firma, die das sogar explizit erwähnt auch ernst meint.
Zu der Frage wo diese Behinderung und der Ausweis erwähnt werden sollte: die richtige Stelle ist meines Erachtens der Lebenslauf und dort der Unterpunkt Besonderheiten. Dort würde ich auch unbedingt erwähnen weswegen der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde und dann unter Umständen anmerken, dass das aber bei der Ausübung der angestrebten Tätigkeit kein Handicap ist.
Im Anschreiben selbst (was wohl irgendwie auch ein Motivationsschreiben ist - was motiviert mich, mich gerade um die Stelle in diesem Unternehmen zu bewerben) würde ich diesen Punkt außen vor lassen, denn immerhin hat er ja doch eher mit der Vita zu tun als mit dem Grund warum ich mich bewerbe.
Na da hat jemand meinen Beitrag aber nicht im geringsten verstanden. Ich hab doch gar nichts gegen die Bevorzugung gesagt. Es wird nirgends jemand aufgrund seiner Behinderung eingestellt. Es wird eben, bei gleicher Eignung derjenige mit Behinderung eventuell bevorzugt. Und wenn man eh nicht für die Arbeit in Frage kommt, bringt einem ein Behindertenausweis eben auch nichts.
Und wenn jemand generell in Frage kommt, kann er die Behinderung doch auch im Gespräch erwähnen, da sehe ich das Problem jetzt nicht so bei, außer dass man wirklich auf Mitleid hofft.
Nun, vielleicht hast Du Dich noch nicht mit der Fragestellung beschäftigen müssen. Natürlich wird niemand auf Grund einer Behinderung eingestellt, nur wer würde sich denn ernsthaft um einen Arbeitsplatz bemühen, dessen Grundanforderungen er nicht mal im geringsten erfüllt? Ich weiß nicht wie Du das machst, aber ich würde mich grundsätzlich nur dann bewerben, wenn ich die Grundanforderungen erfülle, ein paar Dinge können immer weniger perfekt sein - vollkommen klar.
pepsi-light hat geschrieben:Und wenn jemand generell in Frage kommt, kann er die Behinderung doch auch im Gespräch erwähnen, da sehe ich das Problem jetzt nicht so bei, außer dass man wirklich auf Mitleid hofft.
Wenn man erst mal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird! Warum denn verschweigen, wenn man dem potentiellen Arbeitgeber auch hier etwas bieten könnte, was ein anderer Bewerber nicht kann? Und das ist nun mal ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl die Reduzierung der Ausgleichsabgabe, bei gleichen Leistungen.
LittleSister hat geschrieben:@ tournesolvor allem da es sich ja um eine schwerere Behinderung handeln dürfte
Nur aus Interesse, wie kommst du zu dieser Vermutung?
Motivationsschreiben gehören in Deutschland leider noch nicht zum Standard. Vielleicht magst du näher erklären, wie du so was aufbauen würdest.
Da du geschrieben hast, dass A eine anerkannte Schwerbehinderung hast, habe ich angenommen, dass sie eine schwere Behinderung hat. Und wegen dem Motivationsschreiben kannst du ein paar grundlegende Richtlinien[/url=http://www.online-bewerbung.org/motivationsschreiben.htm] hier[url]nachlesen. Du findest im Internet jedoch auch zahlreiche Musterbeispiele an denen du dich orientieren kannst. Da ein Motivationsschreiben doch sehr individuell ist und von A ja nur sehr wenig bekannt ist, gehen nur allgemeine Informationen.[/url]
Irgendwie kommt es gerade so rüber, als sei ein Behindertenausweis ein Makel. Klar ist man nicht wie "normale" Menschen, aber das kommt doch auch auf die Art der Behinderung an. So kann man zum Beispiel auch mit Diabetes einen Behindertenausweis bekommen und das man an Diabetes erkrankt ist, sieht man ja in der Regel keinen Menschen an. Und wenn man richtig eingestellt ist, behindert die Erkrankung kaum einen an vielen beruflichen Tätigkeiten.
Ich sehe den Behindertenausweis auch nicht als Freifahrtschein. Aber er kann eventuell auch helfen, wo rein zu kommen, wo man sonst keine Chance hätte. Und er kann auch einiges erklären. Wie zum Beispiel Lücken im Lebenslauf. Deshalb denke ich an sich, die Angabe gehört auch in den Lebenslauf. Einmal ist das eine persönliche Information, die durchaus passend im Lebenslauf ist. Und die Information erklärt halt, wie gesagt, durchaus auch Lücken im Lebenslauf. Lücken bei denen manche Arbeitgeber den Lebenslauf samt Bewerbung aussortieren.
So wird ein Arbeitgeber vielleicht eher jemand mit einem Behindertenausweis einstellen, wenn die gleiche Eignung vorliegt, auch wenn derjenige eventuell schon älter ist, als erwartet. Oder halt auch eher jemand einstellen, der keine sichtbaren oder beeinträchtigend Behinderungen geht, statt jemand der halt einen besonderen Arbeitsplatz braucht. Eben um die Behindertenquote zu erfüllen. Da würde sich der Arbeitgeber vielleicht vorher gerne ein Bild von machen. Wenn er aber die Angabe nicht hat, sortiert er den Bewerber eventuell vorher schon aus.
Das man auf Mitleid hofft, auf die Idee wäre ich nie gekommen. Ich ging eher davon aus, dass man eventuell halt sagt, ich stelle lieber jemand ein, der einen Behindertenausweis hat, für den ich aber nichts baulich verändern muss oder zusätzliches Personal brauche. Außerdem erfüllt man ja auch damit die Behindertenquote.
Im speziellen Fall geht es um eine psychische Erkrankung. Die in meinen Augen eindeutig den Vorteil hat, dass der Bewerber nicht übermäßig körperlich krank ist. Zumindest wenn der Bewerber stabil ist. Da muss man bei anderen Behinderungen doch mal damit rechnen, denke ich. Und man braucht halt auch baulich nichts zu verändern. Das wäre aber bei einem körperlich behinderten Menschen, je nach Art der Behinderung, der Fall. Zum Beispiel rollstuhlgerechte Toiletten und ähnliches.
Da Frau A. größere Lücken im Lebenslauf hat, die sich auch nicht mehr mit irgendwas verschleiern lassen und das auch nicht Frau A.´s Art ist, muss sie eh mit relativ offenen Karten spielen. Dann kann sie aber auch so fair sein und einem potentiellen Arbeitgeber halt auch einen Nutzen ziehen lassen. Wie halt die Erfüllung der Behindertenquote.
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