Ehrenamtliche Tätigkeit dem Arbeitgeber melden?

vom 11.08.2010, 23:13 Uhr

A hat einen Job als Bürokaufmann und möchte eine ehrenamtliche Tätigkeit, bei der Tafel in seiner Stadt, annehmen. Einen Nebenjob muss man ja beim Arbeitgeber anmelden und genehmigen lassen. Muss man eine ehrenamtliche Tätigkeit auch beim Arbeitgeber anmelden und genehmigen lassen?

Wenn ja, wie kann A diese ehrenamtliche Tätigkeit machen, wenn Arbeitgeber B nicht zustimmen würde? Kann der Arbeitgeber B wirklich eine ehrenamtliche Tätigkeit verbieten? Wenn der Arbeitgeber B diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht genehmigen muss, warum muss Arbeitgeber B denn von einem Nebenjob unterrichtet werden und warum muss er diesem zustimmen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A sollte im Vertrag schauen, was da zu Nebentätigkeiten steht. Wenn eine Klausel darin steht, dass man Nebentätigkeiten ( dazu gehört auch eine ehrenamtliche Tätigkeit ) melden muss, sollte er das tun. In der Regel wird ein Arbeitgeber eine Tätigkeit erlauben, wenn die Leistung im Hauptberuf nicht gefährdet ist.

» Ashley1979 » Beiträge: 138 » Talkpoints: 7,17 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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