Probezeit für Arbeitnehmer trotz vorheriger Beschäftigung?
Meine Schwester ist ein wenig am zweifeln. Sie hat über eine Zeitarbeitsfirma bei einem Warenhaus gearbeitet. Jetzt soll sie übernommen werden, aber es gibt eine Probezeit für Arbeitnehmer. Sie kann das nicht ganz verstehen, da sie ja schon seit über einem Jahr für diese Firma arbeitet.
Ist das denn normal, dass es dennoch eine Probezeit für Arbeitnehmer gibt oder ist das bei vielen Firmen unterschiedlich? Wie lange kann denn so eine Probezeit für Arbeitnehmer sein? Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht ein wenig dabei helfen.
Wenn ich dich nun richtig verstehe, dann hat deine Schwester bisher als Leiharbeiter über eine Zeitarbeitsfirma in diesem Warenhaus gearbeitet, oder?! Dass sie nun eine richtige Anstellung dort kriegen soll, kommt ja sicherlich nicht von ungefähr, denn vermutlich werden die "Chefs" im Warenhaus zufrieden gewesen sein mit ihrer Arbeit. Allerdings ist es nun einmal so, dass sie eben bei der Zeitarbeitsfirma angestellt war und an das Warenhaus nur "ausgeliehen" wurde, es also keinerlei direkten Arbeitsvertrag zwischen deiner Schwester und dem Warenhaus gab.
Dementsprechend ist es ganz logisch, da sie ja quasi "neu" dort anfängt, auch wenn sie schon seit einem Jahr dort arbeitet, erstmal eine Probezeit hat. Das ist in vielen Firmen so üblich und wird sich wohl kaum umgehen lassen. Letztlich wird es nur eine Formalie sein, da sie ja, wie schon gesagt, bisher gute arbeit geleistet haben muss, denn sonst wäre ihr sicherlich keine Festanstellung angeboten worden.
Eine Probezeit ist in diesem Fall durchaus normal. Die Probezeit soll ja dazu dienen, sich "kennenzulernen" und für beide Seiten die Möglichkeit bieten, herauszufinden, ob man zueinander passt und auch der Job geeignet ist.
Eine Probezeit kann bis 6 Monate dauern, in dieser Zeit kann dann jederzeit das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Ein Grund, warum eine Probezeit vereinbart wird, ist der, dass dann auch kein Urlaub genommen werden soll. Im Einzelhandel ist das im Weihnachtsgeschäft nicht gerne gesehen und so hat man im Fall Deiner Schwester gleich gute Argumente, warum sie keinen Urlaub machen kann.
Ich glaube, wenn man Leiharbeiter ist und danach fest angestellt wird, dann ist es relativ häufig, dass man danach nochmal eine neue Probezeit überstehen muss.
Auch wenn ich bei keiner Leihfirma gearbeitet habe, musste ich auch zwei Probezeiten hinter mich bringen. Als ich in der Firma meine Ausbildung gemacht habe, hatte ich erst die höchstmögliche Probezeit bei einer Ausbildung von vier Monaten und als ich dann nach der Ausbildung übernommen wurde, hatte ich eine erneute Probezeit. Diese Probezeit betrug sechs Monate, was der höchstmöglichen Probezeit eines "normalen Beschäftigten" entspricht.
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