Darf man Hartz IV beim Vermieter verschweigen?

vom 23.10.2008, 22:17 Uhr

A & B sind auf Wohnungssuche und bekommen derzeit Hartz IV. Viele Vermieter scheinen davon nicht sonderlich begeistert zu sein, denn A & B haben schon einige Absagen erhalten.

Dürfte man Hartz IV, auch wenn man danach gefragt wird (natürlich ohne irgendetwas Schriftliches abzugeben – wie z.B. einen Mieterfragebogen), verschweigen? Man könnte eine Antwort dazu ja geschickt umgehen. Über die Mietzahlungen bräuchten sich die Vermieter schließlich keine Sorgen machen, das ist ja alles mit dem Amt geregelt.

Was sagt ihr dazu, dürfen A & B zu ihrem Vorteil verschweigen?

» Sala » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

Ich denke erst gar nicht, dass es möglich ist, sowas zu verschweigen, weil die meisten Mieter eine Lohnabrechnung haben wollen und auch den Arbeitgeber wissen wollen und auch nachfragen, was man im Monat so verdient. Wie will A und B das denn verschweigen? Ich denke mal, der Vermieter, der nicht nach Lohnabrechnung fragt, oder nach dem Arbeitgeber oder nach dem Verdienst, dem wäre es auch egal, wenn die Miete das Amt übernimmt. Also würde ich es sinnlos finden es zu verschweigen.

Aber wenn A und B nicht nach gefragt werden oder keiner nach irgendwelchen Nachweisen fragt, dann kann man das sicherlich auch verschweigen. Nur falsche Angaben dürfen A und B nicht machen.

Und wenn die Wohnung zu teuer für einen hartz 4 Empfänger ist, dann hat A und B ein Problem und haben es nicht zu ihrem Vorteil verschwiegen, sondern kännen irgendwann die Miete nicht zahlen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ganz eindeutig kann man das wohl eher nicht beantworten. Sicher ist der Mieter nur begrenzt auskunftspflichtig und muss nicht alles vor dem (künftigen) Vermieter offen legen. Völlig klar ist aber, dass der Mieter den Vermieter über unzureichendes Einkommen aufklären muss. Mag zwar hart sein, aber hier wiegt das Interesse des Vermieters höher.

Die Frage ist aber, ob A und B denn überhaupt eine Chance haben, wenn nachgefragt wird und beide dieses Thema ignorieren. Die Wahrscheinlichkeit ist doch hoch, dass der Vermieter sich dann für einen anderen Interessenten entscheidet und dass sogar völlig ungestraft, wenn nicht gerade irgendwelche Antidiskriminierungsgesetze gebrochen werden.

Gerade in Gegenden mit hohem Wohnungsleerstand dürfte es aber kein Problem sein, Hartz IV zu erwähnen, wenn die Miete nicht extrem zu hoch ist. In meiner Heimatstadt sind derzeit etliche private Vermieter dazu übergegangen lieber die Miete auf den Satz zu senken oder eine niedrigere Quadratmeterzahl als Wohnfläche anzugeben, so dass die Kosten von der KommBA (kommunales Pendant der ARGE) noch akzeptiert werden - eben um den Wohnungsleerstand so gering wie möglich zu halten.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass es grundsätzlich überhaupt möglich ist, seinen Status als Hartz-IV-Empfänger zu verschweigen. Es mag sicher Ausnahmen geben, aber in der Regel wollen Vermieter doch auch die Lohnabrechnungen sehen um einschätzen zu können, ob es überhaupt Sinn macht, die entsprechende Wohnung an die Bewerber zu vermieten. Wenn der Vermieter nun die Lohnabrechnungen sehen will, werden A und B wohl auffliegen. Natürlich könnten sie dann sagen, dass sie gar keinen Lohn brauchen, weil sie so viel auf der hohen Kante haben, dass es über Jahrzehnte zum Leben reicht. Je nachdem um was für eine Wohnung es sich handelt und wie A und B rüberkommen, wird das aber wohl kaum glaubhaft wirken. Zudem würde ein Vermieter in einem solchen Fall vielleicht eine andere Bestätigung sehen wollen, dass A und B wirklich über genug Geld verfügen, um die Wohnung zu finanzieren.

Ich weiß gar nicht, warum A und B sich überhaupt Gedanken über so etwas machen. Natürlich sind Hartz-IV-Empfänger nicht immer gerne gesehen. Dennoch denke ich, dass es ausreichend Wohnraum gibt, der speziell an dieses Klientel vermietet wird. Wie JotJot schon geschrieben hat, gibt es Gegenden mit hohem Leerstand und in diesen Fällen ist es besser, dass jemand in die Wohnung einzieht als wenn sie leer steht und den Vermieter somit unnötige Ausgaben beschert. Falls A und B ein Auge auf eine Wohnung geworfen haben, die grundsätzlich (deutlich) über dem Hartz-IV-Niveau liegt, ist es doch auch in ihrem Interesse, dass der Vermieter in diesem Fall einen Überblick hat und solche Bewerber ablehnen kann, da er befürchten muss, dass die Miete nicht gezahlt wird.

Übrigens können A und B sicher auch regeln, dass die Miete direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen wird. Das gibt dem Vermieter dann die Sicherheit, dass die Miete auf jeden Fall pünktlich eingeht. In diesem Fall hätte der Vermieter absolut keinen Nachteil daraus, wenn er an Hartz-IV-Empfänger vermietet, sondern sogar eine zusätzliche Sicherheit, die er bei einem normalen Mieter mit eigenem Einkommen nicht hätte.

Wenn A und B nicht gefragt werden, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, müssen die beiden das von sich aus auch nicht ansprechen. Falls sie aber gefragt werden, ist es absolut indiskutabel, irgendwelche Geschichten zu erfinden. In so einem Fall sollten sie ehrlich sein und sagen, dass sie keiner Arbeit nachgehen und Geld vom Amt bekommen. Es gibt sicher schlimmeres als das zuzugeben.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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