Durchzug in der Wohnung durch Wohnungstür - Vermietersache?

vom 31.08.2010, 03:15 Uhr

In As Wohnung fängt es wieder an merklich zu "ziehen". Dies kommt auch durch die nicht allzu dichte Wohnungstür, welche einen Spalt hat an der oberen und unteren Seite, sowie links an der Tür, wo man Sie dann ja hin öffnet.

A fragt sich nun, ob A als Mieter nun eigentlich dafür zuständig ist, da Abhilfe zu schaffen. Oder ist das sogar eine Art von Mangel oder ähnlichem, wo sich der Vermieter mal darum kümmern müsste? A denkt, dass man dieses Problem schon beheben könnte, indem man eine neue Wohnungstür einbaut, zumindest geht A einfach mal davon aus, aber A ist auch nicht wirklich bereit, dieser Wohnung nun vom eigenen Geld, eine neue Tür zu spendieren. Hat A irgendwelche Rechte in dieser Situation, um die Wohnsituation zu verbessern, und somit sicherlich auch Heizkosten zu sparen in der kalten Zeit?

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



A soll den Vermieter anschreiben, das Problem schildern und eine Frist setzen, bis wann der Mangel zu beseitigen ist. Es ist ganz klar Vermietersache, wenn A nicht irgendwas gemacht hat, dass es durch die Tür zieht. Also zum Beispiel Gummidichtungen abgemacht, die Tür ständig zugeschlagen hat, so dass etwas kaputt gegangen ist oder so wenig lüftet, dass sich eine eventuelle Holztür verziehen kann.

Wenn der Mangel nicht beseitigt wird, kann A eine Mietminderung veranlassen. Dafür sollte A aber zu einem Rechtsanwalt gehen oder Mitglied im deutschen Mieterbund werden. Denn eigenhändig ist es immer schwer die Mietminderung auch richtig auszurechnen für den jeweiligen Mangel.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Als erstes sollte A in seinem Mietvertrag nachschauen, was da zu Bagatellreparaturen geregelt ist. Wenn so eine Klausel vorhanden ist, sollte A es vielleicht einfach erst mit herkömmlichen Dichtband versuchen. Denn genau das wird der Vermieter auch erst einmal tun und A die Kosten dafür dann in Rechnung stellen. Das wird dann vermutlich teurer und selbst ist A sicher auch viel schneller. Gibt es keine solche Klausel, kann A natürlich ohne eigene Lösungsversuche den Mangel melden, so wie Diamante es geschildert hat.

Ein Vermieter wird sicher nicht sofort eine Wohnungstür austauschen, wenn man das Problem vielleicht einfacher lösen kann. Wohnungstüren sind nicht gerade billig, daher ist das sicher nicht so einfach, sofort eine neue zu fordern, wenn sie nicht gerade völlig kaputt ist.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es kommt in der Tat darauf an wie arg die Tür verzogen ist. Ein kleiner Spalt (und auch die können ja schon mächtig ziehen) ist eher Mietersache denn dieser kann mit Dichtungsgummi usw. abgedeckt werden. Was auch helfen kann ist, vor die Tür einen Vorhang im Winter aufzuhängen, passt leider nur nicht immer.
Hingegen eine echt verzogene Tür welche sichtlich Spalten oben und unten lässt oder gar anderweitige Lücken aufweist (z.B. bei Mietaltbauten nicht mal sooo ungewöhnlich, das in der Haustür auch mal ein komplettes Brett fehlt) kommt dann schon der Vermieter ins Spiel, welcher jedoch erst einmal die Möglichkeit hat die Tür zu reparieren. Erst wenn sich rausstellt das sie nicht erfolgreich zu reparieren ist, kann der Mieter eine neue Haustür verlangen. Dazu muß diese Tür dann aber auch schon sehr marode sein.

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» Nephele » Beiträge: 1047 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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