Kauf von überalterten Pflanzensamen

vom 01.09.2010, 13:59 Uhr

Kunde A wollte sich für die nächste Frühjahrssaat einmal etwas besonderes Gönnen und hat bei einem Gartenspezialisten im Internet verschiedenes Saatgut für Gemüse und Blumen geordert. Die Preise waren schon ganz schön deftig, aber es sollte nun einmal etwas Neues sein. Die Ware wurde auch schnell geliefert, allerdings hat der Kunde A nach dem Öffnen festgestellt dass einige der Samentüten für die Aussaat der Blumen in der nächsten Saison nicht mehr verwendet werden können.

Die Tüten waren 2007 abgepackt und mit dem Aufdruck „haltbar bis 1/2011 versehen. Soweit so gut, aber die Kerne dürfen im Freien erst im Mai ausgesät werden.

Hat Kunde A Chancen auf eine erfolgreiche Reklamation und kostenlose Ersatzlieferung? Immerhin kann der Lieferant ja sagen dass die Ware nicht verdorben ist und dass es dem Kunden sein persönliches Pech ist wenn er seine Blumenpflanzen erst im Mai in die Erde bringt. Es handelt sich hier aber nicht um Gewächshauspflanzen die man theoretisch auch im Winter anziehen könnte. Sicherlich kann Kunde A den Teil der Sendung wieder zurückschicken, aber damit ist die Ware auch futsch und das Porto wurde auch in den Sand gesetzt. Natürlich hat Kunde A sich schon mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt, dieser hüllt sich aber erst einmal in Schweigen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Dieses Problem kenne ich zu gut.

Ich habe vor kurzem (ca.halbes Jahr her) auch eine Menge Samen für Zimmerpflanzen gekauft. Habe alle nach Anleitung hochziehen wollen.
Beim Öffnen meines Paketes dachte ich schon 'die sehen aber merkwürdig aus' - und so stellte es sich auch heraus. Habe alles ganz genau nach Aussatanleitung gemacht und siehe da - von 20 verschiedenen Pflanzen ist nicht ein Saatkorn gekeimt geschweige denn ich konnte auch nur eine Pflanze ziehen.
Leider konnte ich dem Verkäufer nichts nachweisen und blieb auf meinen Kosten sitzen.
Ich denke nicht, dass der Kunde A wie du ihn nennst sein Geld zurückerhalten wird. Weiß es rechtlich aber auch nicht zu 100 %. Das Problem ist - hat Kunde A schon öfter dort bestellt? Handelt es sich um einen großen Anbieter?
Sollten diese Fragen mit JA beantwortet werden denke ich kann Kunde A versuchen durch Kulanz eine Gutschrift zu erhalten ansonsten denke ich nicht, dass da etwas zu machen ist.
Sind wir ehrlich - ein Mindesthaltbarkeitsdatum für Samen? Es hätte auch sein können das Kunde A Samen bekommt, die normalerweise kühl gelagert werden sollen und beim Verkäufer liegen die schon halbes Jahr in der prallen Sonne - hier wird man nie einen Beweis finden.
An der Stelle von Kunde A würde ich die Pflanzen nächstes Jahr einpflanzen und hoffen das doch etwas Gutes bei rauskommt und versuchen eine Kulanzgutschrift zu erhalten oder in den sauren Apfel beißen, Pflanzen zurückschicken und auf den Versandkosten sitzen bleiben.

» miri_1984 » Beiträge: 10 » Talkpoints: 6,34 »


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