Sonderurlaub für Umzug - Anspruch nach Gesetz

vom 24.08.2010, 19:45 Uhr

Bei mir steht ein Umzug ins Haus und eigentlich habe ich gedacht dass ich von meinem Chef da einen Sonderurlaub bekomme. Aber er meinte nur das könnte ich mir abschminken das sei mein Privatvergnügen und das sollte ich in meiner Freizeit machen. Das hat mich erst mal umgehauen denn ich hatte mich fest darauf verlassen dass ich frei bekomme.

Gibt es das mit dem Sonderurlaub nicht sogar in einem Gesetz wenn mich nicht alles täuscht, welches Gesetz ist das und wo finde ich das?

» Rohrspatz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Kein Arbeitgeber ist verpflichtet Sonderurlaub zu geben. Das steht wenn überhaupt im Arbeitsvertrag. Ein Gesetz über Sonderurlaub gibt es nicht und wenn man Pech hat, dann muss man den Jahresurlaub für solche Tage nutzen oder eben einen Umzug auf das Wochenende legen. Es gibt Firmen, die geben kulanterweise auch Sonderurlaub. Aber das muss nicht sein und steht in keinem Gesetz.

Schaue mal in deinen Arbeitsvertrag, was da unter Sonderurlaub steht. Bei Todesfall in der Familie kann 1 -2 Tage gegeben werden, je nachdem, wie nah der Verwandte war, der verstorben ist. Bei Umzug können es auch 1-2 Tage sein und bei Hochzeit genauso. Aber wie gesagt, kein Arbeitgeber ist verpflichtet diesen Sonderurlaub zu geben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Eventuell gibt es bei Dir auch eine Betriebsvereinbarung dazu, in der etwas zu eine entsprechenden Sonderregelung dazu steht. Ansonsten wie Diamante schon sagte, gibt ein Tarifvertrag Auskunft.

Bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft? Da kannst Du Dich auch noch einmal erkundigen, wie es bei Euch in der Branche sonst damit aussieht. Du arbeitest nicht zufällig im öffentlichen Dienst, oder? Du ziehst vermutlich auch nicht um, aus einem dienstlichen Grund, oder?

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es kommt darauf an, in welcher Branche du tätig bist. Es gibt den Arbeitsvertrag und den Kollektivvertrag und dann noch Betriebsvereinbarungen. Bei uns in Österreich ist der Sonderurlaub im Kollektivvertrag enthalten und ist von Branche zu Branche verschieden.

In der Metallindustrie stehen mir folgende Sonderurlaube zu:
bei Geburt eines Kindes (für Männer), Umzug, Todesfälle in der Familie (Eltern, Geschwister, Großeltern), Hochzeit, Hochzeit der Geschwister.

Sollte in deinem Kollektivvertrag und einer Betriebsvereinbarung etwas anderes stehen würde ich mich an deiner Stelle erkundigen wie das ist, weil ein Arbeitnehmer durch Zusatzverträge nicht schlechter gestellt werden darf. Wenn es also der Fall sein sollte, dass du 2 verschiedene Verträge hast und es steht etwas unterschiedliches darin, wird für dich das in Kraft treten, dass für dich besser ist. So ist die Gesetzlage bei uns in Österreich

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» Lillylein1987 » Beiträge: 564 » Talkpoints: 3,55 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ein Umzug aus privaten Gründen verpflichtet keinen Arbeitgeber, Dir dafür Sonderurlaub zu gewähren. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen das aber vor und nur dann hast Du einen Anspruch auf Sonderurlaub. In der Regel sind das ein oder zwei Tage, die dazu dienen sollen, notwendige Behördengänge zu regeln. Diese Behördengänge kann man ja oft nur tagsüber, während der Arbeitszeit, erledigen.

Ohne diesbezügliche Regelungen in Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung muss der Arbeitgeber nur dann Sonderurlaub für einen Umzug gewähren, wenn dieser Umzug auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitgebers erfolgt. Dann muss er solange Sonderurlaub gewähren, wie der Umzug dauert. Alles andere ist Privatvergnügen und somit in der Freizeit zu erledigen, also nach Feierabend, am Wochenende oder im Erholungsurlaub.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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