Zuzahlungsgrenze bei noch ungewisser beruflicher Zukunft
Am Ende des Monats habe ich meine mündliche Abschlussprüfung und bin dann hoffentlich mit meiner Ausbildung fertig. Momentan sieht es danach aus, dass ich nach der Ausbildung erstmal arbeitslos bin und ALG 1 beziehe. Für den knappen Monat Januar beziehe ich noch die verminderte Ausbildungsvergütung, da ich nicht mehr den ganzen Monat arbeite.
Nun frage ich mich, wie es mit der Zuzahlungsgrenze der Krankenkasse aussieht. Es könnte ja sein bzw. hoffe ich sehr, dass ich im Laufe der nächsten Monate noch eine Arbeitsstelle finde. Könnte ich jetzt wohl schon die Zuzahlungsbefreiung beantragen, auch wenn ich noch nicht genau weiß, ob und wie viel Gehalt ich in den nächsten Monaten bekommen werde?
Wenn ja, was nehme ich als Berechnungsgrundlage? Sollte ich dann einfach meine Ausbildungsvergütung für Januar plus die elf Monate ALG 1 nehmen?
Das kannst Du auf jeden Fall tun. Aber nicht alle Krankenkassen gewähren das. Bei meiner hieß es, dass es nur bei Rentnern so gehandhabt würde. Ich habe mich dann aber dahintergeklemmt und eine Ausnahmebewilligung erreicht, diese allerdings erst Mitte September. Mir wurde damals aber auch gesagt, dass ich nach Ablauf des Kalenderjahres noch mal alle Einkommensnachweise einreichen und im Zweifelsfall eben nachzahlen müsste.
Ich kenne es so, dass man zum Jahresanfang eine Zuzahlungsbefreiung beantragen kann und da das erwartete monatliche Einkommen angibt. In deinem Fall wäre das ja für Januar dein Ausbildungsgehalt und für das restliche Jahr erst mal die Lohnersatzleistung in Form von Arbeitslosengeld. Meine Krankenkasse hat immer einen Vermerk dabei, wenn mein Befreiungsausweis kommt, dass ich die Krankenkasse über jede Veränderung meines Einkommens benachrichtigen muss. Was ich an sich auch immer umgehend mache. Und die passen dann den Zuzahlungsbetrag an. Sprich die buchen dann den Differenzbetrag von meinem Konto ab und informieren mich vorher. Deshalb gehe ich davon aus, dass man dir die Zuzahlungsbefreiung aufgrund des jetzigen zu erwartendem Einkommen gibt und du halt eine Einkommensänderung umgehend mitteilen musst und man dir dann den Differenzbetrag in Rechnung stellt.
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