Regelungen zum Unfallschutz am Arbeitsplatz

vom 24.08.2010, 20:21 Uhr

Einem Freund von mir ist was ganz blödes passiert. Er ist in seiner Pause raus aus der Firma und wollte eine rauchen, dabei ist er hingefallen und hat sich das Bein ganz übel verdreht. Er muss nun für Wochen einen Gips tragen und kann natürlich nicht arbeiten.

Wie ist das in so einem Fall, greift da auch der Unfallschutz am Arbeitsplatz? Denn er war ja ausserhalb seines Büros und auch ausserhalb des Firmengeländes, macht das einen Unterschied? Wo kann er sich darüber informieren ob er da versichert war?

» MinimusMaximus » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich denke, dass ist nicht ganz so klar zu beurteilen zum jetzigen Zeitpunkt. Möchte dein Freund ganz sicher gehen, könnte er ja mal bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anrufen, und sich dort nach der aktuellen Regelung dazu erkundigen.

Ansonsten würde ich erst einmal fragen, ob er sich noch auf dem Firmengelände aufgehalten hat? Hat er davor, währenddessen oder danach noch etwas außerhalb der Firma gemacht? Was für eine Pause war es? Wann und wo genau ist der Unfall passiert, wie ist die Pausenregelung im Betrieb? Gab es Augenzeugen? Ist er danach gleich zum Vorgesetzten gegangen, was hat der gesagt?

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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