Brutto gleich Netto bei geringer Arbeitszeit?
Person A arbeitet in den Ferien für sechs Wochen in einer größeren Firma und verdient sich dadurch etwas zu seinem Taschengeld dazu. Da die Bezahlung sehr gut ist, fragt sich Person A nun wie hoch die Abzüge von seinem Gehalt am Ende des Monats sind und was unter dem Strich noch auf sein Konto überwiesen wird. Ein Kollege hat nun gemeint, dass in diesem Fall das Brutto-Gehalt auch gleichzeitig dem Netto-Gehalt entspricht, da Person A eben nur sechs Wochen arbeitet und dadurch eben keine Abgaben zahlen muss, sodass in diesem Fall eben wirklich brutto gleich netto ist.
Ist dies wirklich so? Gibt es eine gewisse Anzahl von Tagen oder Wochen, in denen man keine Abzüge vom Gehalt abgezogen bekommt?
Es geht nicht um die Tage oder Wochen, sondern im Wesentlichen darum, wieviel Person A verdient hat. Liegt der Verdienst monatlich unter 400 €, so fallen für ihn als Arbeitnehmer weder Sozialabgaben noch Steuern an, das heißt brutto wäre gleich netto.
War die Bezahlung aber so gut, wie du schreibst, dann wird Person A in den sechs Wochen sowohl Sozialabgaben als auch Steuern gezahlt haben. Letztere hätte er aber nicht zahlen müssen, wenn der Verdienst im ganzen Jahr (aus allen Jobs zusammen, plus ggf. Einkommen beispielsweise aus Kapitalerträgen) unter dem Einkommenssteuerfreibetrag (2010 sind das 8004 €) lag. Das heißt Person A sollte in diesem Fall eine Steuererklärung für dieses Jahr einreichen und würde die Steuern, die er gezahlt hat, zurückerhalten.
Zumindest stimmt die pauschale Aussage, bei einem sechswöchigen Job würde netto gleich brutto gelten, so aber nicht.
Bist du dir da auch wirklich sicher? Denn ich bin mir eigentlich auch ziemlich sicher, dass ich einmal etwas von einer Abhängigkeit der Länge des Beschäftigungsverhältnisses gelesen habe.
Ich habe nun noch diese Seite gefunden. Der Bericht ist zwar nicht der aktuellste, aber dennoch kann man ihm entnehmen, dass es eben nicht beziehungsweise nicht nur auf den Verdienst ankommt, sondern eben doch auch die Länge der Beschäftigung. Und wenn ich diesen Bericht richtig verstehe, dann bekommt man doch sogar bei einer Beschäftigung bis zu achte Wochen das volle Gehalt, also den Brutto-Betrag ausgezahlt.
Selbst in dem von dir verlinkten Bericht steht aber, dass eine eventuell abgezogene Lohnsteuer über eine Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Das heißt man bekommt am Ende des Monats (abhängig von der Höhe des Verdienstes) eben nicht brutto gleich netto, da schließlich noch nicht klar ist, ob es bei den 6 Wochen im Jahr bleiben wird. Und sollte es doch so sein, so kann man sich die Lohnsteuer zurückholen.
Heißt das dann wiederum, dass der Arbeitgeber selbst entscheiden kann ob er Lohnsteuer abzieht oder besteht hierfür eine Verpflichtung? Natürlich kann es sein, dass man dann am Ende das Geld wieder über eine Steuererklärung zurück holen muss. Aber genauso kann es doch auch wieder sein, dass man, sollte man eben länger als acht Wochen arbeiten, wiederum bei der Steuererklärung noch die Lohnsteuer nachbezahlen muss. Dann wäre es doch sinnvoller und wahrscheinlich auch für alle Beteiligten weniger aufwendig, wenn der Arbeitgeber zunächst einmal keine Steuern zahlt.
Nein, der Arbeitgeber kann das nicht entscheiden. Übersteigt dein Verdienst eine bestimmte Grenze, wird automatisch Lohnsteuer (plus ggf. Kirchensteuer plus Soli) einbehalten.
Der Fiskus ist natürlich interessiert daran, nicht erst noch jedem Arbeitnehmer hinterherrennen zu müssen, damit der am Ende des Jahres mal seine Lohnsteuer nachzahlt. Insofern wird der Spieß umgedreht: Verdient der Arbeitnehmer mehr als er steuerfrei verdienen darf (siehe oben; aufs Jahr gerechnet sind das knapp über 8000 €; da man aber nicht weiß, wieviel zukünftig verdient wird, wird der Monat zugrunde gelegt), so wird Lohnsteuer abgezogen. Stellt sich am Ende des Jahres heraus, dass er die nicht hätte zahlen müssen, so kann er sich die Mühe machen und sich die Steuer zurückholen. Tut er das nicht - Pech gehabt.
Man ist nur unter bestimmten Umständen überhaupt dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Häufig lohnt es sich aber, dies freiwillig zu tun. Und der Staat wäre blöd, würde er nicht automatisch die Steuer einziehen und stattdessen darauf hoffen, dass alle Arbeitnehmer am Ende des Jahres "freiwillig" nachzahlen.
Also bei der geringfügigen Beschäftigung oder einem Ferienjob kann man ziemlich viel unterscheiden, um diese dann korrekt zu beurteilen. Was macht Person A hauptberuflich? Ist A Student oder bereits versicherungspflichtiger Arbeitnehmer?
Dann gibt es noch ein paar Fragen, um das ganze einmal besser einordnen zu können:
- 1. Die Tätigkeit, die A jetzt ausübt, ist in einer Firma, in der A normalerweise nicht arbeitet? Eine Angabe der Tätigkeit würde hilfreich sein, wenn Du diese angeben magst.
2. Ist die Beschäftigung von vorn herein befristet gewesen? Oder deutete irgendetwas anderes darauf hin, dass die Beschäftigung nicht von längerer Dauer als zwei Kalendermonate sein wird?
3. An welchen Arbeitstagen geht A der Beschäftigung nach? Gibt es Wochenendarbeit oder gegebenenfalls eine Durchführung der Arbeit in den Abend- oder Nachtstunden?
4. Hat A schon einmal in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis gearbeitet, in den letzten 12 Kalendermonaten?
5. Ist das Entgelt generell höher als 400 Euro?
6. A steht in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, oder? Es ist auch kein Betrieb, in dem z.B. der Arbeitgeber von A gleichzeitig sein Vater ist oder so etwas, korrekt?
A ist hauptberuflich Student und hat sonst keine Verdienste. Er hat also in diesem Kalenderjahr oder auch in den letzten zwölf Monaten keinerlei andere Einkünfte gehabt. A ist also auch normalerweise nicht in der Firma beschäftigt. Da es sich nur um einen reinen Ferienjob handelt, hat A auch nur einen befristeten Arbeitsvertrag, der auch von Beginn an nur als befristet geplant war.
Die Arbeit wird in zwei Schichten geleistet. Das heißt also, dass in den frühen Morgenstunden sowie in den späten Abendstunden aber nicht in der Nacht gearbeitet wird. Wochenendarbeit kann noch dazu kommen, ist aber derzeit noch nicht absehbar. Das Entgelt ist natürlich generell höher als 400 Euro.
Wovon bestreitet er denn seinen Lebensunterhalt? Oder lebt er noch Zuhause?
Ohne Einkünfte kann er dann als kurzfristig Beschäftigter Student ( A ist doch an einer staatlichen Hochschule oder Universität eingeschrieben/immatrikuliert? Er ist auch noch nicht über 30 Jahre alt, oder?) seiner im Voraus befristeten Tätigkeit während der Semesterferien nachgehen, ohne dass das verdiente Entgelt eine Rolle spielt. Er braucht keinerlei Beiträge abführen zur Kranken, Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Allerdings kann bei einer Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit auch Versicherungspflicht eintreten. Das wäre dann aber erneut zu prüfen. Bei jeder Aufnahme einer Beschäftigung bzw. Änderung im vorliegenden Sachverhalt muss erneut überprüft werden, ob die neue Beschäftigung ebenfalls wieder versicherungsfrei ist.
Dies ist jetzt nur die Beurteilung im hier angesprochenen Fall. In anderen Fällen kann das wiederum ganz anders aussehen. Die Frage zum Steuerrecht kann ich Dir nicht so gut beantworten, allerdings finde man etwas dazu in der Wikipedia unter dem Begriff Ferienjob und dann "Steuerrecht".
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-132964.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Hilfe beim umtopfen von Pflanzen 1338mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: felis.silvestris · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Hilfe beim umtopfen von Pflanzen
- Calla Pflanze 2152mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Schlafendes Wiesel · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Calla Pflanze
- Tipps zur Geranien Pflege 2390mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: C97 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Tipps zur Geranien Pflege