Fahrverbot nach § 25

vom 23.08.2010, 21:27 Uhr

Neulich war ich zu schnell auf der Straße unterwegs. Da mir dies zum ersten mal passierte meinte der Polizist etwas von dem Fahrverbot nach § 25. Leider habe ich keine Ahnung was dies sein soll und konnte in diesem Moment auch nicht nach fragen da ich etwas erschrocken war als die Polizei mich anhielt. Nun habe ich Fragen die mir keiner so richtig beantworten kann und hoffe hier auf Hilfe.

Bekomme ich Punkte wenn ja wie viele und muss ich meinen Führerschein abgeben?

» QelThelas » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich denke, dass du dich da verhört hast. § 25 der Straßenverkehrsordnung sind allgemeine Verkehrsregeln für Fußgänger. Der Polizist meinte vielleicht, dass du dich ab jetzt an diese Straßenverkehrsordung für Fußgänger ( § 25 ) halten musst, weil du den Führerschein abgeben musst. Das kannst du hier auch nachlesen klick

Ob du Punkte bekommst und wie lange du den Führerschein abgeben musst, kann dir hier keiner sagen, wenn du nicht sagst, wie schnell du unterwegs warst und ob es außerhalb der geschlossenen Ortschaft war oder in der geschlossenen Ortschaft.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Neben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und hier regelt Paragraph 25 tatsächlich den Führerscheinentzug (bzw. das Fahrverbot) nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit. Und dieses Fahrverbot kann dann für ein bis drei Monate ausgesprochen werden. Das ist nichts weiter besonderes, sonder ist der übliche Vorgang in dem hier genannten Fall.

QelThelas hat geschrieben:Bekomme ich Punkte wenn ja wie viele

Das ist mit ziemlicher Sicherheit so. Aber wie viele es sein werden, hängt vom Verstoß bzw. der Geschwindigkeit ab, die du hier in der Frage nicht genannt hast.

QelThelas hat geschrieben:und muss ich meinen Führerschein abgeben?

Das entscheiden die Behörden an Hand der Geschwindigkeitsmessung. Wenn der Polizist schon so eine Einschätzung abgibt, ist es aber sehr wahrscheinlich. Genaueres steht aber im kommenden Bußgeldbescheid. Dürfte aber maximal für drei Monate sein.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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