Eigenheimzulage Darlehen: Zuviel Geld erhalten?

vom 23.08.2010, 22:31 Uhr

Als ich damals mein Haus gekauft habe, haben wir eine Art Eigenheimzulage Darlehen in Anspruch genommen, wir haben also das Darlehen bewusst so aufgebaut, dass in den Abständen, in denen die Eigenheimzulage kommt, diese eine Sondertilgung macht. Nun haben wir im letzten Jahr aber auch noch für unseren ältesten Sohn dieses Geld erhalten, der bereits nicht mehr zuhause wohnte. Vor kurzem kam deshalb ein Schreiben, dass wir das zu viel erhaltene Geld wieder zurückerstatten müssten.

Kann das so denn sein? Mir hatte niemand gesagt, dass ich melden muss, wenn ein Kind auszieht, daher hab ich es auch nicht getan. Kann ich die Summe vielleicht auch in Raten bezahlen?

» QelThelas » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das dir niemand gesagt hat, dass die Zulagen von der Haushaltsgröße (also Kinder und Großeltern) abhängig ist, glaube ich dir nicht. Lässt sich aber sicher auch nicht mehr nachvollziehen. Evtl. hast du diesen Umstand schlicht vergessen, was man bei Dingen die den eigenen Vorteil betrifft, gerne macht.

Aber genau für diese Fälle sind die Bedingungen für die Förderung auch schriftlich fixiert worden und genau auf diese Bedingung verweist wohl das Schreiben mit der Rückforderung. Es gibt sogar Organisationen, die hierin eine strafbare Handlung sehen, wenn man Behörden nicht informiert, wenn sich Rahmenbedingungen zu deren Gunsten geändert haben. (Zum Beispiel wenn ein Student sich einen lukrativen Nebenjob sucht und dennoch parallel den normalen Bafög Satz bezieht.) Ich würde aber nicht so weit gehen und diesen Irrtum so einschätzen. Nichts desto trotz bestand die Verpflichtung zur Meldung solcher Änderungen und wenn nun lediglich die zuviel erhaltenen Mittel rückerstattet werden müssen, ist das meiner Meinung nach die für alle Beteiligten fairste Lösung.

Wenn es sich nun um einen größeren Betrag handelt, dann wird aber jeder entsprechend einsehen, dass diese Menge nicht auf einen Schlag erstattet bzw. zurückgezahlt werden kann. In so einem Fall ist es immer sehr von Vorteil, sich mit der Gegenseite in Verbindung zu setzen und realistische Vorschläge zu unterbreiten. Zum einen zeigt man definitiv den Willen und die Absicht, den Fehler wieder gut zu machen, zum anderen legt man seine Karten offen und kann eigentlich schon damit rechnen, dass einer Ratenzahlung zugestimmt wird. Vorausgesetzt, sie zieht sich nicht über zig Jahre. Einen Anspruch darauf wird man aber kaum irgendwoher ableiten können. So dass man letztlich schon ein wenig der Willkür der Gegenseite ausgesetzt ist. Aber was hätte die davon, anderen massiv zu Schaden?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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