Trotz Krankschreibung Sport gemacht - Fristlose Kündigung

vom 12.12.2007, 21:56 Uhr

Wer wegen einer Infektionskrankheit krankgeschrieben sein sollte kann deswegen nicht einfach in den Skiurlaub fahren oder gewohnheitsmäßig Sport betreiben– ansonsten kann er außerordentlich gekündigt werden.

Als Beispiel kann hier das Urteil des BAG gelten (Az 2a ZR 53/05):
Hier klagte ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, da dieser ihm fristlos kündigte, nachdem dieser trotz Krankschreibung aufgrund einer Hirnhautentzündung in den Skiurlaub fuhr und sich dort während des Urlaubs das Bein brach. Die Klage wurde vom BAG abgewiesen, da laut Ansicht der Richter die Krankschreibung nicht dazu da ist, um in den Urlaub zu fahren und sich dort sportlich zu betätigen, sondern in dieser sich so zu verhalten, dass man möglichst schnell wieder gesund wird. Dazu kommt, dass er laut Krankschreibung unter Konzentrationsstörungen litt, Sport hingegen eine gute Fitness und Konzentration erfordert.

Daher besteht kein Zweifel daran, dass er nicht hätte Skifahren dürfen – schwerwiegend wurde außerdem gewertet, dass er seine Vorbildfunktion als ärztlicher Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim medizinischen Dienst der Krankenkasse so deutlich vernachlässigte.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Um ehrlich zu sein, finde ich es eine Frechheit des Arbeitnehmers wegen der Kündigung noch vor Gericht zu ziehen!
Ich denke mal, dass jeder Arbeitnehmer weiß, dass er während seiner Krankheit alles zu vermeiden hat, was die Genesung auch nur gefährdet. Wer denn in Urlaub fahren möchte oder irgendwas etwas Anderes unternehmen möchte, was auf den ersten Blick nicht zur Genesung beiträgt, der sollte vorher seinen Arzt befragen und sich lieber ein Attest geben lassen, dass die Genesung nicht gefährdet ist oder bestenfalls sogar gefördert wird.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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