BBiG Freistellung

vom 22.08.2010, 21:56 Uhr

Gibt es hier jemanden der sich mit dem Berufsbildungsgesetz auskennt? Und zwar dreht es speziell um BBiG Freistellung. Denn meine Tochter hat in Kürze einen wichtigen Prüfungstermin, diesen hat sie jetzt auch ihrem Chef mitgeteilt und der sagte ihr dann das sie dafür einen Tag Urlaub nehmen müsste.

Aber soweit ich informiert bin, ist das nicht richtig, weil eigentlich sind Auszubildende für Prüfungen von der Arbeit freizustellen, oder bin ich da falsch informiert. Ich hoffe ihr antwortet mir schnell, da es wirklich dringend ist.

» QelThelas » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Um was für eine Art von Prüfung handelt es sich dabei denn? Kannst Du vielleicht darauf achten, dass Du deine Themen manchmal etwas genauer beschreibst, denn so muss man immer erst nachfragen, was dann auch wiederum Zeit kostet.

Hat die Prüfung denn etwas mit der Ausbildung zu tun, die deine Tochter derzeit absolviert?

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hier bist du nicht falsch informiert. Natürlich ist sie freizustellen, ohne Urlaub nehmen zu müssen. Schließlich geht es hier um eine ausbildungsrelevante Prüfung und genau zum Zwecke der Ausbildung ist sie in dem Betrieb angestellt. Es kann also keinen höherwertigen Grund geben, von der Arbeit im Betrieb entbunden zu werden. Ist praktisch wie der Berufsschulunterricht selbst auch!

Wenn es aber hier tatsächlich ernsthafte Missverständnisse zwischen dem Lehrbetrieb und deiner Tochter gibt, würde ich dringend dazu raten, die Schule mit ins Boot zu holen. Einfach, um keine unnötigen Schwierigkeiten aufkommen zu lassen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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