Gerichtlicher Mahnbescheid - aber ungerechtfertigt!

vom 14.11.2008, 22:47 Uhr

X wurde gerade ein gerichtlicher Mahnbescheid geschickt, dabei kann X sich nicht daran erinnern dass X was gekauft hat und das nicht bezahlt hat. Auch die Firma von der der Bescheid kommt kennt X nicht - kann es sein dass das ein Irrtum ist? Sollte X das einfach ignorieren oder muss X nun was unternehmen, X ist sowas noch nie passiert und daher is X nicht in der Lage gleich was zu unternehmen.

Wer hat sowas schon mitgemacht und wer kann sagen wie das weiter geht?

» Nutzri » Beiträge: 10 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo.

Am besten sofort einen Widerspruch verfassen und diesen per Einschreiben zuschicken. Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, kann man auch einen Anwalt beauftragen, der auf die Herausgabe eines Kaufvertrages seitens der Firma besteht. Auf diese Weise läßt sich meist relativ schnell klären, ob es sich wirklich um Betrug / einen Irrtum handelt, oder ob X doch irgendwann einmal einen Vertrag abgeschlossen hat.

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» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo!

Dieses Problem wurde letzte Woche und vor 3 Wochen bei Spiegel TV schon behandelt und es wird wahrscheinlich kein Irrtum sein, sondern Abzocke. Hat X mal bei einem Gewinnspiel mitgemacht, wo er was bestellen musstest und dafür dann irgendeinen Gewinn versprochen bekommen hat?

Normal hast er bestimmt auch irgendwelche Zahlungsaufforderungen bekommen, die er ignoriert hat. Das ist dann schon sein Fehler gewesen. Dagegen hättest er vorgehen müssen. Und zwar direkt, als X die erste Mahnung bekommen hat. Diese Mahnungen sehen meist aber nciht aus wie Mahnungen, sondern wie Werbebriefe.

Jetzt ist es laut Stern TV nicht mehr möglich, dagegen anzugehen und dem Abgezockten bliebt nichts anderes übrig, als zu zahlen. Denn der Gerichtsvollzieher lässt sich damit nicht abspeisen. X sollte sich dafür einen Anwalt nehmen um da wieder rauszukommen. Wenn X jemand helfen kann, dann nur ein Anwalt. Aber laut Bericht im Stern TV ist das so gut wie unmöglich.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



X sollte Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, dafür gibt es an dem Mahnbescheid ein extra Blatt. das sollte X zügig machen, weil es dafür eine Frist gibt, die mir jetzt nicht geläufig ist, die Frist steht aber drauf, auf dem Mahnbescheid. Dann kommt meines Wssens erst einmal kein Gerichtsvollzieher. Die Gerichte, bei denen jeder einen Mahnbescheid beantragen kann, prüfen nicht , ob der Mahnbescheid berechtigt ist oder nicht. Den Einspruch sollte X natürlich nur dann einlegen, wenn er dieser Firma, die den Mahnbescheid beantragt hat, wirklich nichts schuldet. Dann hat die Firma, von der der Mahnbescheid kommt, nur noch die Möglichkeit, bei X Geld einzuklagen, macht sie das, ist immer noch Zeit, einen Anwalt aufzusuchen.

» herbsttag » Beiträge: 67 » Talkpoints: 0,16 »



Grundsätzlich ist es nicht schlecht, wenn X wirklich noch einmal darüber nachdenkt, ob er oder sie nicht vielleicht doch irgendwo etwas bestellt hat und das im Moment verdrängt. Komischerweise entwickeln einige Konsumenten nach einem Kauf, den sie sich eigentlich nicht hätten erlauben können, ein sensationell schlechtes Gedächtnis, obwohl zuvor alles in Ordnung zu sein schien.

Falls X sich aber zu 100 Prozent sicher ist, dass dieser Mahnbescheid zu Unrecht zugestellt wurde, sollte X direkt Widerspruch einlegen. Es gibt durchaus Betrüger, die solche gefälschten Bescheide verschicken und auf diese Weise massiv andere Leute abzocken. Wichtig ist, dass X sofort Widerspruch einlegt. Auch wenn X solche Situationen bisher noch nicht erlebt hat, wird er oder sie doch wohl in der Lage sein, nach dem ersten Schock nun vernünftig und rasch auf das Schreiben zu reagieren. Sinnvoll ist es auch, wenn X sich direkt an einen Anwalt wendet und diesem den Papierkrieg mit der Firma überlässt. Betrüger schreckt so etwas vielleicht ein bisschen mehr ab, als wenn X selbst ein Antwortschreiben formuliert.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Wenn X wirklich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen hat ist es wirklich an der Zeit zu Handeln. Beim Amtsgericht sollte sofort Widerspruch eingelegt werden und auch begründet werden. Allerdings ist es schlecht wenn X sich an nichts erinnern kann, Akteneinsicht bekommt leider nur ein Rechtsbeistand welcher natürlich nicht umsonst arbeitet.

Wenn es sich aber wirklich um eine ungerechtfertigte Forderung handelt hat X gute Chancen dass er vor Gericht dann auch gewinnt und die Beklagte zur Zahlung der Kosten verpflichtet wird. Denkbar allerdings das dazu eine weitere Klage notwendig ist.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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