Webdesign Vertrag

vom 22.08.2010, 22:39 Uhr

Ich möchte gerne im Internet einen Onlineshop für Naturkosmetik und Heilsteine eröffnen. Dafür brauche ich dringend eine eigene Homepage. Ich habe schon einmal etwas von Webdesign gehört aber genaue Informationen habe ich darüber nicht, daher wollte ich mir professionelle Hilfe holen, aber halt auch was bekommen für mein Geld!

Brauche ich dafür einen Webdesign Vertrag mit einem Webdesigner? Was muss ich bei dem Vertrag beachten, was sollte drinstehen und was kostet das alles? Es währe echt super wenn mir jemand helfen könnte der selber schon Erfahrungen damit hat.

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Zuletzt geändert von Midgaardslang am 23.08.2010, 09:57, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich habe schon weit über 100 Webseiten erstellt oder daran mitgearbeitet und kann dir da evtl. ein wenig helfen:

Je nachdem wie professionell du das ganze aufziehen willst, werden in der Regel über ein Lasten- und Pflichtenheft die Anforderungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer geregelt. Daran kannst du dich später festhalten und der Auftragnehmer hat ebenfalls eine genaue Definition deiner Ziele.

Im privaten und halbprofessionellen Umfeld gibt es dieses oft nicht. Dennoch solltest du genau schriftlich festhalten, welche Anforderungen du erfüllt haben möchtest. Preis und Dauer des Auftrags richten sich einzig und allein nach deinen Anforderungen. Ich habe schon Webseiten in 45 Minuten erstellt, für andere habe ich 4 Monate gebraucht. Danach richtet sich natürlich der Preis. Diesen im Voraus zu benennen, ist schwer möglich.

Diese schriftlichen Bedingungen stellen dann letztendlich den Vertrag dar, an den sich beide Seiten halten müssen, also eine Art Kaufvertrag.

Eine Aussagen wie "Du bist der Profi, du machst das schon" habe ich zu oft gehört und zu oft gab es deswegen auch Streitereien nach Fertiggstellung der Webseite, wenn der Auftraggeber sich etwas anderes vorgestellt hat und die Arbeit nicht wie vereinbart bezahlt wird. Genau daher ist es wichtig vorher genau zu besprechen was du willst und was überhaupt und mit welchem Aufwand technisch möglich ist.

Fragen beantworte ich dir auch gerne per PN.

» stifler » Beiträge: 427 » Talkpoints: 46,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Über die Kosten kann man sicher keine Angaben machen. Schließlich weiß niemand, was du dir vorstellst. So kann es ganz günstig werden, wenn du für die Homepage (vielmehr wird es sich um ein Shopsystem handeln) mit einem Baukasten-Shop zufrieden gibst. Teuer wird es, wenn du einen individuell für deine Bedürfnisse erstellten Shop verlangst. Und wenn man übrigens von Preisen spricht, dann sei dir im Klaren, dass jemand ohne Beziehung zu dir, vermutlich in jedem Fall (ab dem Baukasten-Shop) 500 bis 1000 Euro als Minimum verlangen wird. Jedenfalls dann, wenn es sich um ein Unternehmen handelt (denn der muss auch Steuern bezahlen und will auch was daran verdienen).

Zu beachten hast du in jedem Fall, dass im Vertrag wirklich alle Punkte aufgeführt werden, die dir wichtig sind. Gerne als Strichliste, die du bei der Abnahme dann einfach abnickst. Was dann auch als Sinnvoll erachtet werden kann, ist die Aufführung von "Beispielhandlungen", die du mit dem Shop abhandeln können willst. Schreibe also auf, wie du den Shop bedienen möchtest, um einzelne Ziele zu erreichen (Einstellen neuer Produkte, Ändern von Preisen und des Mehrwertsteuersatzes, Streichen von Produkten, Verwalten von Kundendaten, Rechnungen ausdrucken usw. usf. - einfach alles durchgehen, was du von einem Shopsystem (also deiner Webseite) erwartest).

Vorteilhaft ist es auch für dich, dass das Ganze dann als Festpreisangebot über die Bühne geht und Nachforderungen ausgeschlossen werden. So weißt du in jedem Fall von Beginn an, was du zu bezahlen hast. Und wenn du (was sehr wahrscheinlich sein dürfte) schon vor Fertigstellung bezahlen musst, vereinbare einzelne Zahlungsziele in Abhängigkeit von Fortschritt! So dass du nicht von Beginn an alles zahlst und er dann aber mitten in der Ausarbeitung abbricht.

Oftmals wird dann übrigens tatsächlich vergessen, dass ein Zieldatum aufgeschrieben wird, bis wann eben die Arbeit fertig sein soll. Hier ist aber darauf zu achten, dass Fertig nicht bedeutet, dass du eine CD in Händen hältst, sondern dass der Shop tatsächlich Online (dann gerne im Testbetrieb) sein muss! Und dann kann man sich auch überlegen, wie damit umzugehen ist, wenn der Termin eben nicht eingehalten wird. Wobei sich hier der Vertragspartner eher schwer tun wird, entsprechend scharfe Passagen zu akzeptieren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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