Unnütze Fahrt zur Abholung-wer zahlt die Fahrtkosten?

vom 20.08.2010, 12:38 Uhr

Kunde A wollte sich eine neue Brille anfertigen lassen und hat diese dann in der nächsten großen Stadt in Auftrag gegeben. Pünktlich nach ein paar Tagen kam eine SMS dass die Brille fertig ist und abgeholt werden kann. Der Kunde A macht sich also auf den langen Weg und stellt vor Ort fest das die Reise völlig umsonst war. Die Brille ist noch nicht fertig und die SMS wurde auf Grund einer Verwechselung verschickt.

Kunde A ist sicherlich mit Recht sauer, er hat extra dafür auf Arbeit eine Stunde eher Feierabend gemacht und die dreißig Kilometer Anfahrweg mit dem Auto kostet ja auch auch sein Geld. Die Entschuldigung kann man akzeptieren, eine Verwechselung ist ja immer mal möglich. Aber kann der Kunde A auch eine Entschädigung für seinen unnützen Aufwand verlangen und wenn ja, wie viel?

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich bezweifle das eine finanzielle Entschädigung ,beziehungsweise die Einklagung einer Solchen, in irgendeiner Relation zu dem möglichlicherweise einzufordenden Betrag steht. Allerdings bist du natürlich zu recht sauer. Was du bestimmt probieren kannst ist eine Entschädigung auf Kulanz. Zum Beispiel könntest du nach einem Gutschein im Wert von 5 oder 10 € für das Geschäft oder nach einem Etui zur Brille gratis (oder wenigstens vergünstigt) fragen. Auf solche Deals lassen sich eigentlich die meisten Geschäfte ein, um ihre Kunden zu halten.

» Minx » Beiträge: 79 » Talkpoints: 43,22 »


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