Ausbildung beginnt am 1. September: Volljährig erst später
Eine Freundin von mir würde sich gerne als Flugverkehrskauffrau bewerben. Die Anforderungen würde sie eigentlich erfüllen. Sie hat einen Auto-Führerschein, einen Notendurchschnitt von 2,00 und eine weitere Fremdsprache. Leider ist sie aber noch nicht am Ausbildungsbeginn volljährig. Ausbildungsbeginn ist am 1. September; volljährig würde sie aber erst 2 Wochen später werden.
Könnte der Flughafen sie trotzdem ausbilden? Meine Chefin sagt, dass sie, falls sich jemand bei ihr bewerben würde, trotzdem übernehmen würde, da es ja nur eine kurze Zeit ist. Ich sehe das eigentlich genauso. Ich denke, dass sie die zwei Wochen dann eben am Tag arbeiten müsste. Nach ihrem Geburtstag kann sie dafür zwei Wochen lang die Spätschicht übernehmen. Dann wäre die Sache wieder ausgeglichen, oder nicht? Wäre das möglich? Kennt sich jemand damit besser aus?
Ich mache derzeit eine Ausbildung zum Fluggerätmechaniker Fachrichtung Instandhaltungstechnik und ich wurde mit 16 Jahren eingestellt. Da man sich in den ersten eineinhalb Jahren eigentlich nur mit Theorieunterricht zu den ganzen flugzeugspezifischen Systemen "herumschlägt" bin ich perfekt pünktlich zum Beginn des Schichtbetriebes 18 geworden. (Ich denke mal, dass das genauso geplant wurde.)
Trotzdem wurde mir gesagt ich hätte, wäre ich noch nicht 18 gewesen, gleich zu Anfang meinen Einsatz in unserer Werkzeugausgabe gehabt. Dort wäre ich dann solange ich noch nicht 18 gewesen wäre in der Frühschicht im Einsatz gewesen, was man ja auch unter 18 Jahren arbeiten darf. Nun absolviere ich diesen Einsatz erst irgendwann im Oktober, weil es ja nicht nötig war.
Ich denke, dass es auch bei deiner Freundin kein Problem sein wird, so etwas zu auszumachen und denke, dass sie gute Chancen hat, wenn die weiteren Voraussetzungen passen. So etwas kann man auch im Einstellungsgespräch vorbringen. Mehr als "Nein" sagen kann der Arbeitgeber schließlich nicht. Zum Schluss ärgert man sich, weil man es nicht wenigstens probiert hat.
Leider weiß ich eigentlich garnicht was eine Flugkauffrau genau ist, und welche Aufgaben sie hat. Habe auch auf der Bundesagentur für Arbeit - Seite eigentlich nichts dazu gefunden. Würdest du uns bitte aufklären?
@spaxl
Tut mir leid, ich hab oben einen kleinen Fehler gemacht. Die genaue Berufsbezeichnung ist "Flugverkehrskauffrau". Als Flugverkehrskauffrau ist mehr oder weniger eine Art Büroarbeit welche am Flughafenschalter, in Lager- oder Frachtumschlagshallen oder in Reisevermittlungszentren ausgeübt wird.
Danke dass du mich auf die Idee gebracht hast bei der Agentur für Arbeit nachzuschauen. Also bei der Beschreibung steht nichts von einem Mindestalter.
Wie sieht denn die Spätschicht aus? da ich mich nun auch nicht mit dem Beruf der Flugverkehrskauffrau auskenne, weiß ich auch nicht, wie spät denn die Spät schicht aufhören würde, bzw. wie früh Sie dort eventuell anfangen müsste. Ich denke aber, dass wenn es kein Mindestalter für die Ausbildung gibt, es sicherlich einfach entsprechend der Gesetzesgrundlage gehandhabt wird.
Es ist ja auch oft so, dass Jugendliche mit 16 oder 17 Jahren noch mehr Zeit für die Pausen zusteht, als einen 18-jährigen, soweit ich weiß. In manchen Berufen, gibt es für die frühe Arbeitszeit auch spezielle Regelungen im Jugendschutzgesetz.
Die gesetzlichen Regelungen sind das eine, und das wird dann auch in solchen Portalen wie www.alleberufe.de verlinkt. Fraglich ist aber, wie der einzelne Ausbildungsbetrieb das nun regelt. Klar darf der nicht diskriminieren, aber er wird eben doch den für seine Ansprüche geeignetsten Bewerber nehmen. Daher ist es am besten sich beim diesem Flughafen zu erkundigen wie es dort gesehen wird.
Ich denke, an sich wird in Stellenanzeigen klar geschrieben, was der Bewerber an Eignungen haben sollte. Und es gibt nun mal Berufe, da wird man erst ab 18 Jahren ausgebildet. Meistens sind die Betriebe aber bekannt, die nur Auszubildende ab 18 Jahren einstellen.
Was mich ein wenig stutzig macht, ist der Führerschein. Ich weiß das es ein Pilotprojekt in Deutschland gibt, in dem man den Führerschein schon früher machen darf, dann aber nur mit namentlich benannten Begleitpersonen fahren darf. Sprich dieser Führerschein würde doch in einer Ausbildung gar nichts bringen, bevor man 18 Jahre alt ist. Die benannte Begleitperson wird kaum auf Dauer mit am Arbeitsplatz sein.
Ansonsten liegt es am Betrieb was man macht oder nicht. Ich weiß hier von Hotels die nur Auszubildende einstellen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Eben wegen dem Jugendschutzgesetz. Wobei einige der Betriebe in dem Fall deiner Freundin eventuell eine Ausnahme machen würden. Ich denke in ihrem Fall würde ich mich auf alle Fälle mal bewerben und dann weitersehen. Kann auch sein das der Ausbildungsbeginn einfach um einen Monat verschoben wird, dann wäre der Arbeitgeber aus der Sache raus.
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