Freistellung: Überstunden

vom 11.08.2010, 16:59 Uhr

Gestern bei der Arbeit haben wir wieder über alles mögliche gesprochen. Diesmal ging es auch um Freistellung bei Überstunden. Eine Kollegin meinte, sie würde das von einer Freundin kennen. Die hätte eine Freistellung bei Überstunden beantragt. Aber hat diese Freistellung nicht bekommen.

Wie muss man vorgehen, wenn man eine Freistellung bei Überstunden machen will? Braucht man da spezielle Überstunden, also eine bestimmte Menge? Kann man einfach zu seinem Chef gehen, und nach eine Freistellung Überstunden fragen? Was kann man machen, wenn man das nicht vom Chef bekommt?

» MinimusMaximus » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Allgemein lässt sich das gar nicht sagen. Schließlich gibt es hierzu genau so viele Regelungen, wie es Unternehmen gibt! Wie das also in deinem Fall zu regeln ist, muss einzig über eine Betriebsvereinbarung geklärt werden. Ansonsten bleibt dir nicht viel anderes übrig, als mit dem Chef die Frage (einvernehmlich) zu klären.

Waren die Stunden übrigens nicht angeordnet, dann kann es sogar passieren, dass diese schlicht verfallen! Ein Rechtsanspruch auf Übersunden gibt es nicht. So wäre es einfach eine freiwillige Mehrarbeit gewesen, die anfällt, weil man in der zur Verfüg stehenden Arbeitszeit sein Pensum nicht geschafft hat.

Auf der anderen Seite steht es dir als Druckmittel immer frei, Mehrarbeit davon abhängig zu machen, wie die Vergütung oder der Ausgleich dieser Zeit geregelt wird. Mache den Chef einfach darauf aufmerksam, dass du nur dann die Überstunden machen kannst, wenn (am besten schriftlich) festgehalten wird, wie diese Zeiten eben ausgeglichen werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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