Rauchmelder: Mieter oder Vermieterpflicht?

vom 07.08.2010, 22:09 Uhr

A ist in eine Wohnung in Hamburg gezogen. Dort muss es wohl in einigen Gebieten die Pflicht sein auch Rauchmelder in der Wohnung zu haben bzw. nachzurüsten. A hat nun vom Vermieter ein Schreiben bekommen, indem der Vermieter darauf hinweist, dass laut § 48 Absatz 4 die Mieter der Wohnung die Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten haben.

Im § 48 Absatz 4 steht, dass der Besitzer der Wohnung die Rauchmelder anzubringen hat und die Kosten zu tragen hat. Ist der Besitzer nun der Vermieter oder der Mieter A? Mieter A meint, dass der Vermieter der Besitzer ist und ihm die Wohnung ja nicht gehört. Ich habe gesagt, dass A der Besitzer ist und der Vermieter der Eigentümer. A will sich nun weigern die Rauchmelder aus eigener Tasche zu zahlen. Kann er sich dagegen wehren?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A hätte vor der Schlüsselübergabe auf den Mangel an Rauchmeldern aufmerksam machen, denn mit Schlüsselübergabe durch den Vermieter wurde A zum Besitzer der Wohnung. Es wird im deutschen Recht zwischen Besitz und tatsächlichem Eigentum unterschieden. Aufgrund dessen ist es für Vermieter auch so schwer Mietnomaden wieder loszuwerden, eben weil sie sich im Besitz der angemieteten Wohnung befinden.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Die Pflicht zur Ausstattung einer Wohnung mit Rauchmeldern ist in der Landesbauordnung Hamburgs in § 45 (6) festgeschrieben. Wer dafür zuständig ist, in dieser Bauordnung nicht festgeschrieben; es ist aber bisher wohl immer so betrachtet worden, dass der Eigentümer in der Pflicht ist, in dem Falle also der Vermieter. Darauf sollte A den Vermieter mal hinweisen und gegebenenfalls einen entsprechenden Ausdruck der beiden Paragrafen beilegen.

Das was der Vermieter dort zitiert hat, stammt aus der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommerns und dort ist tatsächlich der Wohnungsbesitzer (also Mieter) und nicht der Eigentümer (also Vermieter) in der Pflicht. Bleibt zu hoffen, dass diese Verwechslung ein Versehen des Vermieters war.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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