Wasserbett in Hausratversicherung angeben
A möchte sich ein Wasserbett anschaffen. Muss A ein Wasserbett in der Hausratversicherung anmelden? Wird die Hausratversicherung dadurch teurer? Wie groß ist die Gefahr, dass durch ein Wasserbett ein hoher Schaden entsteht?
Ist das Wasserbett noch irgendwie gesichert, dass nicht das gesamte Bett auslaufen kann? Sollte das Wasserbett wirklich platzen, bezahlt die Versicherung dann alle Schäden, die dadurch entstanden sind?
Hallo
Also, wir haben uns vor knapp 1.5 Jahren ein Wasserbett angeschafft und ich möchte es nicht mehr missen. Genau wie du haben wir uns so unseren Gedanken gemacht was die Sicherheit und eben auch den Versicherungsschutz angeht.
Ich habe dann erst mal bei unserer Versicherung angerufen und dort nachgefragt wie das so läuft wenn man sich so ein Luxusteil zulegen möchte, also rein versicherungstechnisch. Unser Versicherungsvertreter hat uns dann erzählt, dass in unserer Versicherung so was schon mit abgedeckt war. Es gab da einen Versicherungsstichpunkt, der zum Beispiel Aquarienschäden absicherte und unter diesen Punkt fiel auch ein Wasserbett, wir mussten es also nicht extra zusätzlich versichern lassen. Ich vermute aber mal, dass es keine Standartversicherung ist also, bevor du davon ausgehst, dass es bei euch mit drin ist rufe an und erkundige dich.
Sollte es nicht mit drin sein, rate ich dir aber es dringend mitversichern zu lassen, denn bei unserem sind es zum Beispiel pro Seite 750l und wenn man das hochrechnet, also diese Wassermassen möchte ich nicht unbedingt in meiner Wohnung haben. Ansonsten kommt es auch darauf an was man für Matratzen kauft. Ich kann dir nicht sagen ob es Standart ist aber in unseren Matratzen sind so Gellfiese drin, die das Wasser aufsaugen und wodurch man dann den Härtegrad der Matratze bestimmen kann, es würde also wenn es einen Riss gibt nicht gleich alles auslaufen.
Unser Bett hat dann auch noch um die Matratzen also auf dem Bettgestell wo die Matratzen rein kommen so eine Art Gummiwanne. Diese würde wahrscheinlich nicht alles auf- und weghalten aber zumindest ein totales Auslaufen des Wassers verhindern.
Ruf am besten bei deiner Versicherung an und dann mache dich in einem speziellen Wasserbettengeschäft schlau, die können einen wirklich sehr gut informieren. Dann wünsche ich viel Spaß mit der Neuanschaffung.
Nein, dass muss die Person A nicht der Versicherung angeben. Bei dieser Versicherung wird nur der gesamte Hausrat einer Wohnung versichert. Weiterhin sind bei einer solchen Versicherung die Wasserschäden mit eingeschlossen. Damit ist auch ein sogenanntes Wasserbet mit seinen vorhandenen Risiken abgesichert.
Sollte es doch einmal zu einem Wasserschaden kommen, wird die Versicherung gewisse Auflagen erteilen. Aber der beitrag wird beispielsweise in keinem Fall dabei erhöht. Ein Wasserbett stellt nämlich keinen gefährlichen Gegenstand im Sinne des Versicherungsrechts dar.
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