15 Jahre geschieden: Müsste Exfrau zahlen?
A ist seit 15 Jahren rechtskräftig geschieden. Seit 17 Jahren lebt A getrennt von ihrem Mann. Heute bekommt A ein Schreiben vom Amt der Stadt in der ihr Exmann wohl nun wohnt, dass sie ihre Einkommensverhältnisse offen legen muss. Der Exmann ist wohl pflegebedürftig bzw. krank geworden und A ist der einzige Angehörige. Da aber heute alle Ämter bis Montag zu haben, kann sie dort keinen erreichen und ist fix und fertig.
A sieht sich aber nicht als Angehörige von ihrem Exmann. Sie hat nie Unterhalt von ihm bekommen, obwohl er gut verdient hat. Darauf hat sie verzichtet, weil sie selber einen Job hat. Kinder sind keine aus der Ehe hervorgegangen. A hat seit mindestens 14 Jahren nichts mehr von ihrem Exmann gehört oder gesehen. Sie ist seit 5 Jahren wieder verheiratet und hat 2 Kinder aus dieser Ehe. Mit ihrem Exmann war sie nur 2 Jahre verheiratet.
Muss A nun damit rechnen, dass sie für ihren Exmann, der sie in der Ehe nur gedemütigt und geschlagen hat zahlen muss? Was kommt auf A jetzt zu?
Was ich zumindest im Bekanntenkreis von den Scheidungsgeschichten mitbekommen habe ist, dass da vor allem ältere Frauen Angst hatten, die sich endlich nach Jahren der Ehequal zum Scheidungsrichter getraut haben, dass vor Vollendung der Scheidung der Mann ein Pflegefall wird.
Ich gehe als Laie dann mal im Umkehrschluss davon aus, dass man als geschiedener Partner nicht mehr herangezogen werden kann, Pflegekosten zu zahlen. Ich würde mich zu erst mal bei dem zuständigen Amt erkundigen, womit die ihre Ansprüche begründen. Falls man dort die Scheidung nicht als Grund akzeptieren will, sollte A vermutlich am Besten eine Rechtsberatung suchen.
Im Familienrecht kann man als Expartner sein Recht auf Unterhalt verwirken, wenn man bestimmte Gesetze verstößt, beispielsweise wenn man dem Expartner die gemeinsamen Kinder vorenthält. Aus Laiensicht kann ich mir schon vorstellen, dass man sich auch wegen Gewalttaten in der Ehe das Recht auf Unterhalt bei Invalidität verwirken kann. Da spielt es für die Gerichte aber sicher auch eine Rolle, ob die Gewalttätigkeit schon seinerzeit bei der Scheidung in den Akten auftauchte oder ob A erst jetzt das Gericht informiert.
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