Rechts vor Links immer gültig?

vom 03.08.2010, 20:59 Uhr

Mir ist vor einer Stunde so ein Volltrottel in mein Auto reingefahren, es war in einer 30er Zone und wenn ich recht informiert bin gilt dort doch überall rechts vor links oder nicht? Er meinte ich hätte ihm die Vorfahrt genommen und das würde mich teuer zu stehen kommen. Dabei bin ich von rechts gekommen und er hat mir die Vorfahrt genommen.

Gilt das mit dem rechts vor links in solchen Zonen immer oder gibt es da Ausnahmen von denen ich nichts weiß?

» Einzelpreis » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Solange keine Verkehrszeichen die Regelung für "rechts vor links" außer Kraft setzen, ist diese allgemein gültig. Hast du keine Polizeistreife hinzugezogen?

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Man sollte sich nach den Verkehrsschildern richten, die aufgestellt sind. Wenn es gleichberechtigte Straßen sind, dann gilt rechts vor links. Wenn ein Unfall so unklar ist, dass du nicht weißt, ob du oder der andere Fahrer schuldig ist, dann sollte man immer die Polizei zu Rate ziehen. Denn das erspart einem meist dann unnötige Gerichtskosten oder Unannehmlichkeiten mit der Versicherung.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,

dazu zitiere ich einfach mal §8 der Straßenverkehrsordnung (StVo):

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

Ich denke mal das beantwortet deine Frage, ob du nun Vorfahrt hattest oder nicht hängt von der jeweiligen Kreuzung ab. Waren Verkehrszeichen vorhanden oder kamst du aus einem Feldweg?

Dieser Paragraph gilt aber nur wen es um Kreuzungen oder Einmündungen geht. Auf einem Parkplatz zum Beispiel gilt nur §1 der Straßenverkehrsordnung:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ein Parkplatz zählt nämlich nicht zu den Straßen im Sinne der Straßenverkehrsordung. Bei einem Unfall auf einen Parkplatz bleiben die meißten Beteiligten auf den Kosten sitzen weil auch beide Autofahrer Schuld sind.

» Cally » Beiträge: 347 » Talkpoints: 21,08 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Einzelpreis hat geschrieben:gibt es da Ausnahmen von denen ich nichts weiß?

Die Ausnahmen regeln die Schilder, Lichtanlagen oder Polizisten. Wenn aber all das nicht vor Ort war, gilt rechts vor links. Wie kommt der Unfallgegner darauf, die Vorfahrt genommen bekommen zu haben?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo, das "Rechts vor Links" System tritt auch außer Kraft bei Straßen mit erhöhtem Bordstein, Spielstraßen (Verkehrsberuhigte Zonen). Ansonsten halte ich oft auch lieber erst an, es kostet dann aber mehr Zeit.

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» Skyfire » Beiträge: 240 » Talkpoints: 1,26 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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