Kündigungsgründe in der Probezeit

vom 03.08.2010, 21:35 Uhr

Vor 4 Monaten hat A in einer neuen Firma angefangen und nun ist die Probezeit fast schon vorbei. As Chef B ist ganz begeistert von A und hat A schon gesagt dass B A behalten will. Aber leider ist As Begeisterung nicht so groß und A würde lieber gehen.

Was für Kündigungsgründe müsste A in der Probezeit vorbringen damit A da wieder weg kommt? Ich denke A muss das schon irgendwie begründen.

» QelThelas » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Kündigungen in der Probezeit können immer ohne Begründung getätigt werden. Sowohl von der Seite des Arbeitgebers, wie auch vom Arbeitnehmer selbst. Rein rechtlich gibt es da keine Probleme.

Vielleicht wäre es aber sinnvoll, falls A einfach mal mit dem Arbeitgeber spricht, was ihn denn stört. Vielleicht kann man dann Abhilfe schaffen. A sollte außerdem in seinem Arbeitsvertrag mal nachsehen, wie er kündigen kann. In den meisten Arbeitsverträgen steht auch eine Frist zur Kündigung während der Probezeit.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


A muss überhaupt nichts begründen, wenn er noch in der Probezeit ist. In der Probezeit kann A und auch B kündigen ohne Gründe anzugeben. Es reicht, wenn er seinem Chef die Kündigung ausspricht, bzw. die Kündigung einreicht. Das geht sogar ziemlich formlos mit dem Satz "Ich kündige mein Arbeitsverhältnis fristgerecht in der Probezeit zum (Datum angeben)"

Genauso könnte B auch A kündigen. In der Probezeit braucht es keinen Grund. Nur die Frist sollte eingehalten werden, die ausgemacht wurde. Aber das steht im Arbeitsvertrag.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Arbeitnehmer muss zu keinem Zeitpunkt (unabhängig von der Probezeit) Gründe für eine Kündigung angeben. Diese muss lediglich schriftlich und unter Einhaltung der vereinbarten oder geltenden Fristen eingereicht werden. Dabei reicht der Satz "Ich kündige mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.xx.xxxx." vollkommen aus.

Eine Begründungspflicht macht schon deshalb keinen Sinn, weil ein Arbeitgeber bei nicht ausreichender Begründung ja auch keine Handhabe hätte, die Kündigung für unwirksam zu erklären.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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