Konzertkarten bei ebay kaufen

vom 03.08.2010, 14:15 Uhr

A hat bei ebay zwei Konzertkarten gekauft, die eigentlich ausverkauft waren. A hat für einen Preis von 140 Euro die 2 Tickets bekommen und hat im Nachhinein wohl Bedenken. Denn es ist ja verboten Konzertkarten für mehr als den Einkaufspreis vor einer Konzerthalle zu verkaufen. Das gilt ja dann als „Schwarzmarkt“ . Die Konzertkarten haben normalerweise um die 50 Euro gekostet. Da A aber unbedingt zu dem Konzert wollte, hat er auch pro Karte 20 Euro mehr in Kauf genommen.

Hat A sich strafbar gemacht, weil er diese Konzertkarten ja im Prinzip auf dem „Schwarzmarkt“ gekauft hat? Oder hat der Verkäufer sich strafbar gemacht? Wieso darf man vor einer Konzerthalle nicht mehr für eine Karte verlangen, aber bei ebay schon?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ebay ist nun einmal ein Aktionshaus, selbst mit der Gefahr verbunden, dass man auch einen viel höheren Preis bezahlen kann dabei. Das ist allerdings ausdrücklich nach den AGBs von Ebay erlaubt, d.h. der Käufer muss sich im Vorfeld über eine eventuelle Preisdifferenz gründlich informieren.

Der Käufer macht sich auch bei einer solchen Auktion nicht strafbar. Und auch als Verkäufer kann man dort beispielsweise seine Konzertkarten verkaufen. Klar, dass diese dann schon an anderen Orten ausverkauft sind. Das ist aber bei einer Auktion auf der Plattform Ebay völlig uninteressant. Nur wenn beispielsweise die Konzertkarten dann nicht geliefert werden, sieht die Sache anders aus. Aber das ist hier ja nicht der Fall.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Hat A sich strafbar gemacht, weil er diese Konzertkarten ja im Prinzip auf dem „Schwarzmarkt“ gekauft hat? Oder hat der Verkäufer sich strafbar gemacht? Wieso darf man vor einer Konzerthalle nicht mehr für eine Karte verlangen, aber bei ebay schon?

Zwar wird hier umgangssprachlich gerne von "Schwarzmarkt" gesprochen, allerdeings handelt es sich wohl eher - wenn überhaupt - um einen "grauen Markt". Man verstößt gegen kein Gesetz, wenn man Karten weiterverkauft, höchstens gegen die AGBs des Veranstalters, wobei das dann eher eine zivilrechtliche Sache wäre.

Die Konzertveranstalter sehen es aus verständlichen Gründen nicht gerne, wenn direkt vor dem Veranstaltungsort Karten verkauft werden und machen dann gegebenenfalls von ihrem Hausrecht gebrauch, d.h. "bitten" die Verkäufer, den Platz zu räumen. Szenen, die man aus US-amerikanischen Serien kennt, wo einem am besten noch Zivilfahnder in eine Falle locken und dann verhaften, entsprechen eben nicht unbedingt der (deutschen) Realität.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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