Auto während Urlaubsreise vor Haustür abgeschleppt

vom 01.08.2010, 14:02 Uhr

A wohnt in einem Wohngebiet. Er hat vor der Haustür einen Anwohnerparkplatz. 4 Tage nachdem er nach Tunesien geflogen ist wurde laut Nachbarn ein Parkverbot schild aufgestellt, weil die Straße aufgerissen wurde. Die Nachbarn konnten A im Urlaub nicht erreichen und den Schlüssel vom Auto hat er auch niemanden in der Nachbarschaft gegeben, weil er noch nicht so lange dort wohnt.

Eine Woche, nachdem die Parkverbotsschilder aufgestellt wurden, wurde die Straße aufgerissen und A´s Auto wurde abgeschleppt, weil er nun im Parkverbot stand. Als A dann wieder eine Woche später nachhause kam, war sein Auto weg und er hatte einen Brief im Briefkasten, wo er das Auto abholen kann. Die Rechnung war auch dabei und ohne dass er bezahlt, bekommt er das Auto nciht wieder.

Der Parkplatz ist der eigene Anwohnerparkplatz, für den er auch bei der Stadt bezahlt. Er konnte auf das Parkverbotschild aber nicht reagieren, weil er in Urlaub war. Wie verhält sich das nun? Muss A den Abschleppdienst und auch die Ordungswidrigkeit von Parken im Parkverbot bezahlen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ja, A wird die Rechnung bezahlen müssen. Er ist dazu verpflichtet, dass er selbst kontrolliert, dass sein Auto auch richtig steht und dort auch stehen darf. Wenn die Schilder aufgestellt werden, dann muss A sein Auto eben in der angegebenen Frist entfernen. Sollte er im Urlaub sein, dann kann ihm die beschriebene Situation widerfahren und das Auto kann abgeschleppt werden. In diesem Fall hätte A einen Schlüssel an einen Nachbarn oder Bekannten geben müssen, der dann regelmäßig kontrolliert, ob eben solche Schilder aufgestellt werden.

» BrilleWilli » Beiträge: 1810 » Talkpoints: 14,07 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Eigentlich gehöre ich zu denen, die sich eher auf die Seite der Behörden stellen. Schließlich arbeiten die für unser Wohl. Aber die geschilderte Sache ist doch etwas weniger einfach bzw. durch den Umstand, dass A sein Fahrzeug eben nicht auf öffentlichem Grund abgestellt hat, etwas kompliziert. Und eigentlich würde ich in dem (konstruierten) Fall fast dazu raten, gegen die Kosten vor zu gehen!

Richtig ist natürlich die Annahme, dass ein Fahrzeughalter regelmäßig prüft, ob das Fahrzeug an der Stelle, an der es sich befindet, stehen darf. Das gilt eben auch für den Fall, dass befristete Parkverbote (eben für Bauarbeiten, Sanierungen usw.) ausgesprochen werden bzw. die Parkverbotsschilder angebracht werden. Da gibt es Fristen und man geht üblicherweise von drei Werktagen aus, die genügen sollten, bis man davon ausgehen kann, dass der Wagenbesitzer von den neuen Umständen Kenntnis genommen hat. Gerade bei so großen Bauvorhaben wird ja die Beschilderung auch schon eine Woche vorher angebracht.

Wenn der Wagen dann eben an der Straße auf öffentlichem Grund steht, ist das Abschleppen und die damit verbundenen Kosten rechtens und A wird sich mit den Folgen abfinden müssen. Es sei denn, die Beschilderung wäre wirklich zu kurzfristig angebracht worden. Was aber nicht der Fall zu sein scheint.

Jetzt ist es aber so, dass hier der Stellplatz gar nicht zum öffentlichen Grund gehört. Schließlich bezahlt A hierfür Miete und es ist in Deutschland nicht so ohne weiteres möglich (vor allem nicht ohne Zustimmung des Eigentümers oder Mieters), über solche Flächen zu verfügen! Es ist ja ganz offenbar noch nicht mal ausgehandelt worden, wie die Entschädigung für A auszusehen hat, wenn er für die Zeit der Bauarbeiten seinen gemieteten Stellplatz nicht nutzen kann. Hier deutet doch vieles auf eine eher fragwürdige Planung der Bauarbeiten und das ist der Punkt, an dem A ansetzen sollte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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