Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zugelassen?

vom 01.08.2010, 10:43 Uhr

In den Straßen meiner Stadt finde ich immer häufiger Autofahrer, die selbst bei hellster Sonneneinstrahlung noch ihre Nebelscheinwerfer anschalten. Da ja Tagfahrlicht in vielen Ländern um Deutschland bereits Pflicht ist und viele Autos auch schon ein automatisches Tagfahrlicht beinhalten, interessiert es mich, ob auch die Nebelscheinwerfer theoretisch als Tagfahrlicht zugelassen sind oder ob das Tagfahrlicht immer mit den Abblendlichtern zu realisieren ist.

Mein Auto ist von 2002 und besitzt deswegen kein automatisches Tagfahrlicht. Außerdem ist meine Führerscheinprüfung bereit wieder einige Jahre her, sodass ich nicht sicher bin, ob und wie die gesetzlichen Bestimmungen hier oder im EU-Ausland sind. Gelten angeschaltete Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht? Muss man ein Tagfahrlicht "nachrüsten" oder reicht es, wenn man tagsüber das Abblendlicht einschaltet?

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ein Blick in die StVO §17 Absatz 3 sagt eindeutig aus, dass Nebelscheinwerfer nur bei bestimmten Witterungsverhältnissen benutzt werden dürfen, als Ersatz für Tagfahrlichter sind sie also definitiv gar nicht erlaubt. Wer das dennoch tut, der darf mit einem Bußgeld rechnen, 10 Euro glaub ich.

Dass viele Fahrzeugführer mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren, glaube ich eher nicht. Mein 7 Monate altes Firmenfahrzeug und auch einige andere neuere besitzen vom Werk aus Tagfahrlicht und das wird gern mal für Nebelscheinwerfer gehalten, ist es aber nicht.

Nachrüsten muss man das Tagfahrlicht nicht. Wenn es nötig ist, also im Ausland, oder wenn man das in Deutschland möchte, dann kann man auch mit Abblendlicht fahren. Eine Pflicht zum Tagfahrlicht ist auch in naher Zukunft nicht geplant.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Von meinen Autos kenne ich das so, dass Nebelscheinwerfer und -schlußleuchte nicht eingeschaltet werden können, wenn das Abblendlicht oder zumindest das Standlicht nicht eingeschaltet wurde. Wenn da also kein Eingriff in die fahrzeugelektrik vorgenommen wurde, handelt es sich wohl eher nicht um Nebelscheinwerfer, die als Tagfahrlicht verwendet werden.

Wie mein Vorredner ja schon aufführte, ist das Benutzen der Nebelschweinwerfer und -schlußleuchten eindeutig in der StVO geregelt. Einige Fahrzeughersteller haben aber in den Abdeckungen der Nebelscheinwerfer das Tagfahrlicht und Kurvenlicht integriert.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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