Mietminderung: Gerüst und PLASTIK-Plane davor!
A wohnt in einer Wohnung, in der sämtliche Räume und dementsprechend auch alle Fenster zur Straßenseite zeigen. Davor wurde jetzt ein Gerüst gebaut, das mit einer Plastik-Plane versehen wurde. Diese Plane ist absolut blickdicht und luftundurchlässig und raschelt den ganzen Tag und Nacht. A fragt sich warum jemand gerade im Sommer eine Plastik-Plane anbringt, die keine Luft durch lässt.
A ist jedenfalls davon total genervt, neben dem Baulärm und der Verdunkelung der Zimmer, kommt noch dazu, dass sich die Wohnung unerträglich aufheizt, was jetzt im Sommer wirklich wie ein Gewächshaus funktioniert. Leider hat A kein Fenster zum nicht-eingerüsteten Hof und kann dadurch weder vernünftig lüften noch irgendwo mal Tageslicht sehen. Selbst über Nacht ist die Wohnung nicht ansatzweise kühl zu bekommen. Das Gerüst ist leider noch bis voraussichtlich Ende September vor dem Haus.
A hat sich zwar im Internet und BGB informiert und gelesen, dass eine Mietminderung von etwa 15% angemessen wäre. Nur in dem Fall erscheint ihm das doch eher lächerlich. Sich in der Wohnung aufzuhalten ist wirklich langsam unzumutbar weil zu warm, zu laut und zu dunkel. Den Rat zum Mieterschutzbund zu gehen braucht A im übrigen nicht, das möchte er nicht. Im Übrigen werden an der Fassade keineswegs Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt (also keine Wärmedämmung oder dergleichen) also ist es nicht so, dass A als Mieter danach irgend positives etwas von den Bauarbeiten hätte. Es wird nur ausgebessert. Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht und hat ein paar Tipps. Oder wie kann man diese Situation noch beurteilen.
Unter Umständen könnte es schon helfen beim Vermieter einmal nachzufragen, ob nicht auf die Plastikplane verzichtet werden kann. Je nachdem wie nett die Bauarbeiter sind, kann man wahrscheinlich auch die mal fragen.
Wahrscheinlich ist die Plane nötig um die Umgebung vor dem anfallenden Staub zu schützen. Sicher gibt es da irgendwelche Vorschriften und Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Aber vieleicht gibt es ja eine Möglichkeit die Plane wenigstens zeitweise, wenn nicht gerade an dieser Stelle gearbeitet wird, abzunehmen oder zu öffnen.
Ich denke übrigens schon, dass der Mieter am Ende etwas davon haben wird und sei es nur die Tatsache, dass das Haus nicht baufällig wird. Den Vermieter werden die Ausbesserungen sicher eine schöne Stange Geld kosten, daher wird er die nicht durchführen ohne einen triftigen Grund zu haben. Es ist bestimmt nicht seine Absicht die Miete zu ärgern.
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