Nachbar schaut nicht jugendfreie Filme

vom 30.07.2010, 18:31 Uhr

A ist mit ihren 2 Kindern 10 und 12 Jahre in ein Mehrfamilienhaus gezogen. Im Erdgeschoß wohnt ein Mann mittleren Alters, der den ganzen Tag nicht jugendfreie Filme schaut. Da ist erst mal nichts verwerfliches dran, wenn er es nicht so machen würde, dass er die Kinder aus der Nachbarschaft und auch von A, quasi mitschauen lässt. Er lässt sie zwar nicht in die Wohnung, hat aber den Fernseher so stehen, dass die Kinder durch das Fenster sehen können, was der Nachbar von A sich ansieht. Die Kinder von A erzählen dann auch davon und A ist schockiert darüber, dass der Nachbar wohl Sexfilme schaut, während die Nachbarskinder durch das Fenster mitschauen. Er sitzt mit dem Rücken zum Fenster und sieht wohl die Kinder nicht.

A ist zu dem Nachbarn hin und hat es ihm gesagt und hat darum gebeten, dass er doch die Rolläden runter machen könnte oder die Vorhänge zuziehen könnte. Aber der Nachbar von A meinte, dass er in seiner Wohnung machen kann, was er will und A die Kinder ja unter Kontrolle haben müsste. Er ist sich keiner Schuld bewußt und wird nichts daran ändern. Vor dem Fenster von diesem Nachbarn von A ist der Kinderspielplatz des Hauses. Es ist also gar nicht so einfach die Kinder dort wegzuscheuchen. Vor allem, weil oft das Fenster auf ist und die Geräusche auf den Spielplatz dringen.

Kann A noch etwas unternehmen, damit die Kinder nicht die Filme mit anschauen? Muss der Nachbar von A nicht dafür sorgen, dass Pornofilme nicht durch das Fenster zu sehen sind, wenn Kinder vor seinem Fenster spielen? Oder darf er in seiner Wohnung machen was er will?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ohne jetzt davon wirklich viel zu wissen, würde ich A auch da raten, sich mal an das Ordnungsamt zu wenden. Denn selbst, wenn er in seiner Wohnung machen kann, was er will, könnte ich mir vorstellen, dass er es nicht so handhaben darf, dass man draußen in normaler Entfernung noch das Gestöhne mitbekommt, oder was Sie da sonst so mithören.

Das würde meiner Meinung nach gegen die gute Sitte verstoßen und ist wohl nicht unbedingt zumutbar. Besonders wenn ich daran denke, dass Kinder so mit Dingen konfrontiert werden, die sicherlich nicht förderlich sind für ihre Persönlichkeitsbildung. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das so rechtens ist, wofür der Nachbar es ja anscheinend hält.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Geräusche und Bilder sind vermutlich zwei verschiedene Dinge. Den Ton muss der Nachbar sicher so regeln, dass man es auf dem Spielplatz nicht hören kann. Was die Bilder angeht, so ist er aber vermutlich im Recht. Ein anderes Beispiel war ja, ob man in seiner eigenen Wohnung nackt herum laufen darf, auch wenn andere das einsehen können und sich dadurch belästigt fühlen. Soweit ich weiß, darf man das, wen der Anblick stört, der muss eben wegsehen. Ähnliches sollte dann eigentlich auch für Schmuddelfilmchen gelten. Niemand zwingt die Kids sich die Nase am Fenster zu plätten und das Geschehen auf dem Bildschirm zu verfolgen. Natürlich macht sie das neugierig, aber wenn A nicht will, dass ihre Kinder das ansehen, muss sie ihnen klar machen, dass sie das nicht toleriert. Da ist sie in der Pflicht, nicht der Nachbar. Schön ist das nicht und es wäre nett von A die Vorhänge zuzuziehen, aber dazu verpflichtet ist er meines Erachtens nicht.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das Problem ist, dass der Nachbar von A das Fernsehen so stehen hat, dass die Kinder es auch von Weitem sehen können. Er hat keine Gardinen und keine Vorhänge an seinem Fenster, was bodentief ist. Der Spielplatz, wo die Kinder von A spielen ist nur durch eine schmale Terrasse von A`s Nachbarn getrennt, so dass man es von der Schaukel und von der Rutsche aus sehen kann. Auch, wenn der Ton ausgestellt wäre, würden die Kinder beim Spielen einen nichtjugendfreien Film sehen.

A hat den Kindern seit sie dort wohnen verboten die Terrasse des Nachbarn zu betreten und das machen die Kinder auch nicht. Der Nachbar von A hat auch einen sehr großen Fernseher, so dass die Kinder richtiges Kinofeeling haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dass sich der Nachbar von A auch tagsüber nicht jugendfreie Filme anschaut, ist ja im Grunde genommen nichts verwerfliches. Es handelt sich ja offensichtlich um einen volljährigen Menschen, der selbst entscheiden kann, welche Sendungen er sich im Fernsehen anschaut. Dass der Fernseher nun so positioniert ist, dass eventuelle Voyeure und andere Leute problemlos das Programm mitverfolgen können, ist natürlich in diesem Fall nicht ganz so schön.

Allerdings frage ich mich, wieso die Kinder überhaupt so nah an das Haus des Nachbarn gehen und dort durch das Fenster schauen. Ich frage mich, warum die Eltern der Kinder es erlauben, dass diese Kinder bei den Nachbarn spannern gehen. Ich weiß, dass Kinder oft sehr neugierig sind, aber dennoch sollten A und die anderen Eltern vielleicht erst einmal ihre Kinder dazu anhalten, woanders zu spielen, anstatt direkt vor dem Fenster des Nachbarn zu spielen und dort durch das Fenster zu gaffen.

Ansonsten wäre es vielleicht ratsam, noch einmal das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Wie so oft macht auch hier der Ton die Musik. Wenn vielleicht sogar mehrere Eltern auf den Nachbarn zukommen und ihn dahingehend bedrängen, die Filme nicht so zu schauen, dass die Kinder aus der Nachbarschaft diese durch das Fenster mitverfolgen können, ist es normal, dass dieser Mensch sich erst einmal ablehnend verhält. Das würde mir nicht anders gehen. Vielleicht sollte A noch einmal auf den Nachbarn zugehen und gemeinsam mit ihm nach einem Kompromiss suchen. Bisher hat A sich das ja so vorgestellt, dass ausschließlich der Nachbar sein Verhalten ändert und seine Vorhänge zuziehen soll. Ich denke aber, dass beide Seiten nach einer Lösung suchen sollten und auch bereit zu Kompromissen sein müssen. Es kann nicht sein, dass sich der Nachbar nun verstecken soll, nur weil er ein paar Filmchen schaut.

Natürlich kann man in seiner Wohnung nicht alles machen, was man möchte. Allerdings geht es hier lediglich um ein paar Pornofilme und nicht um irgendwelche verbotenen Dinge. Wenn jemand in seiner Wohnung Menschen misshandelt, Kinder missbraucht oder Drogen herstellt, ist das natürlich nicht erlaubt. Das Anschauen von Filmen fällt aber wohl nicht in diese Kategorie, selbst wenn diese nicht unter 18 Jahren freigegeben sind.

Ich frage mich übrigens gerade auch, ob die Eltern auch so einen Aufstand machen würden, wenn es sich um Gewaltfilme oder entsprechende Computerspiele handeln würde. Leider ist es oft so, dass Eltern ihre Kinder vom Anblick nackter Menschen und Sexualität fernhalten wollen, während sie ihnen erlauben, irgendwelche Ballerspiele und ungeeignete Filme (auch FSK 16, nicht nur FSK 18) zu konsumieren. In diesem Fall muss das nicht so sein, aber man sollte diesen Umstand dennoch bedenken.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


@Cologneboy2009: Unsere Beiträge haben sich wohl überschnitten. Dein zweiter Absatz ist in meinem Beitrag über deinem erklärt. Die Eltern erlauben es dort zu spielen, weil der Spielplatz so angelegt ist. Und wie die Fenster und die Spielgeräte auf dem Spielplatz angelegt sind, kann man schlecht einfach vorbeischauen.

Der gute Nachbar von A sieht auch Gewaltfilme. Das Beispiel, was ich gegeben habe gilt also für alle Filme FSK 18. Es sind auch noch kleinere Kinder im Haus, die den Spielplatz benutzen. Die Kinder von A sind die ältesten Kinder im Haus.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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