Urlaub in Teilzeit geringer?

vom 29.07.2010, 22:15 Uhr

As Kinder sind noch klein und A arbeitet aus dem Grund lieber Teilzeit, nun hatte A 2009 nur 15 Tage Urlaub und das kann doch nicht sein. A dachte immer das Minimum beim Urlaub wären 20 Tage und wenn A nur 15 Tage hatte dann war das doch zu wenig oder nicht?

As Chef B meinte das wäre so üblich und B könnte A das auch nicht erklären, B würde nur das machen was immer schon so gemacht wurde. Habt ihr da irgendwelche Infos für A warum das so wenig ist?

» BloodyGerry » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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Es gibt in Deutschland sehr viele Teilzeit-Beschäftigte, denen natürlich auch der Urlaub zusteht. Laut Gesetz stehen jedem Arbeitnehmer 20 Urlaubstage bzw. 24 Tage zu. Bei einer 6-Tagewoche sind es 24 Urlaubstage und bei fünf Arbeitstagen wöchentlich sind es 20 Urlaubstage. Also immerhin 4 Wochen Urlaub in beiden Fällen. Dieser Mindesturlaub ist gesetzlich nach der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie.

Allerdings hat ein Teilzeitbeschäftigter nicht immer diesen vollen Anspruch. Es kommt auf die Teilzeitregelung an. Wenn der Arbeitnehmer nur wenige Stunden täglich arbeitet oder nur an bestimmten Wochentagen, dann bekommt er nicht den vollen Urlaub. Wenn er nur an zwei Tagen die Woche arbeitet, muss er auch nur zwei Tage Urlaub nehmen, bleibt aber eine Woche weg. Rechnet man das auf vier Wochen um, bekommt er insgesamt acht Tage Urlaub, hat aber wie alle anderen vier Wochen insgesamt, wo er wegbleibt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Bei der Berechnung von Urlaubstagen ist es erstmal egal, ob jemand Teilzeit oder Vollzeit arbeitet, entscheidend sind da immer die Anzahl der Tage die in der jeweiligen Woche gearbeitet werden, ob an diesen Tagen dann aber 2,4 oder 8 Stunden gearbeitet wird, spielt dabei keine Rolle. Jemand der 6 Tage die Woche arbeitet hat dementsprechend Anspruch auf 24 Tage, jemand mit 5 Tagen Anspruch auf 20 Tage und jemand mit 3 Tagen hat Anspruch auf 12 Tage Urlaub. Man kann also sagen, das pro Tag den man weniger in der Woche arbeitet, der Anspruch um 4 Tage pro Jahr sinkt, wenn man nur vom gesetzlichen Urlaubsanspruch ausgeht.

Gewährt eine Firma mehr Urlaubstage, dann ist die Berechnung im Prinzip analog. Wenn in dieser Firma ein Vollzeitangestellter bei einer 5 Tage Woche einen Anspruch auf 30 Tage hat, dann hat der Mitarbeiter der 4 Tage die Woche Arbeitet einen Anspruch von 24 Tagen.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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